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Nr. 71092
Ausbildung aktuell - Aus der Praxis für die Praxis

Der Treffpunkt für die Akteure der Berufsausbildung

Sie sind Ausbilder und möchten rechtlich immer auf dem aktuellen Stand sein oder haben allgemeine Fragen zur Berufsausbildung?
Die SIHK bietet allen an der Berufsausbildung Interessierten ein neues Veranstaltungsformat. Regelmäßig geht es um aktuelle Themen der Ausbildungspraxis. In jeweils 60 Minuten informieren sachkundige Mitarbeiter der SIHK in einer digitalen Informationsveranstaltung aus der Praxis für die Praxis. Dabei werden sie teilweise durch externe Referenten unterstützt.
  • Die einzelnen Folgen stellen stets in sich abgeschlossene thematische Einheiten dar, die einzeln, aber auch in Gesamtheit besucht werden können.
  • Die als offene ZOOM-Seminare konzipierte Veranstaltungsreihe findet an allen Terminen von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr statt.
„Unser Ziel ist es Ausbildern, Prüfern, Berufsschullehrern und sonstigen Ausbildungsverantwortlichen einen regelmäßigen Austausch zu aktuellen Fragestellungen des Ausbildungsalltags zu ermöglichen“ sagt Sandra Schäfer, Fachbereichsleitung Bildungsprojekte und Beratung. „Neben kompakten Informationen von unseren Ausbildungsberatern und Prüfungsverantwortlichen geht es uns vorrangig darum, konkrete Handlungstipps an die Hand zu geben“. Rückmeldungen aus den Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen, welche Ausbildungsthemen und Fragen rund um die Ausbildung in der Praxis gerade aktuell sind, werden fortlaufend in das neue Veranstaltungsformat mit aufgenommmen.
Bei der neuen Folge der Online-Veranstaltungsreihe “Ausbildung aktuell” zum Thema "Pre- und Onboarding: Die unterschätzte Geheimwaffe für Top-Performance" bieten wir Ihnen die Chance, zukünftige Azubis für den Start in die Arbeitswelt und in Ihr Unternehmen zu begeistern. Mit an Bord ist HR-Coach Sascha Burghaus von HR Fabrik: „Entdecken Sie die Geheimwaffe erfolgreicher Unternehmen: Einen effektiven Pre- und Onboarding-Prozess. Erfahren Sie, wie Sie mit der richtigen Einführung neuer Auszubildender die Basis für Spitzenleistung schaffen. 
Haben Sie Anregungen für weitere interessante Themen? Dann schicken Sie uns einfach eine Nachricht an ausbildungsberatung@hagen.ihk.de


 Anstehende Veranstaltungen
06.06.2024
Azubi Pre- und Onboarding
22.08.2024
Mit Teilzeitausbildung neue Zielgruppen gewinnen
10.10.2024
Praktika im Ausland
05.12.2024
Unterstützung kleiner und mittelständiger Unternehmen bei der Suche nach Auszubildenden
25.04.2024 
Prüfungen

SIHK-Prüfungen finden trotz Streik statt

Aufgrund der Streik-Ankündigungen drohen am 12. März 2024 unter anderem auch in Südwestfalen und dem Ruhrgebiet Blockaden im Verkehr!
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Prüfung bei der SIHK gilt trotzdem, dass sie pünktlich zu dem jeweiligen Termin erscheinen müssen. Die Streiks gelten nicht als „wichtiger Grund“ für eine Nichtteilnahme an einer Prüfung.
Das bedeutet konkret: Eine Verspätung oder ein Nichterscheinen kann dazu führen, dass die Prüfung als nicht bestanden bewertet wird.
11. März 2024
Zertifikatslehrgang

EnergieManager (IHK) - Fachkraft für betriebliches Energiemanagement

Seit Anfang 2024 sind die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen deutlich gestiegen. Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen zur Durchführung von Energie-Audits bzw. zur Einführung von Energiemanagemensystemen nach DIN 50001, die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fordert ausführliche Berichterstattung darüber, wie nachhaltig Unternehmen wirtschaften. Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Unternhemen zur Einführung von Gebäudeautomationstechnik und eines vereinfachten Energiemanagements.
Der Zertifikatslehrgang „EnergieManager (IHK)“ vermittelt alle relevanten Kenntnisse, um die Senkung der Energieverbräuche, die Minderung der CO2-Emissionen, den Einsatz von Effizienztechnologien und erneuerbaren Energien sowie die Anwendung eines professionellen Energiemanagements in Unternehmen erfolgreich umzusetzen
Der nächste Druchgang des Lehrgangs “EnergieManager (IHK)” startet am 21. August 2024. Eine Übersicht der Lehrgangsstruktur und seiner thematischen Inhalte finden Sie auf der Anmeldeseite der SIHK Akademie.
Unternehmen können durch die Teilnahme am Praxistraining
  • Energiekosten senken
  • Wettbewerbsfähigkeit am Standort sichern
  • Effizienz steigern

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Künftig sind Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh verpflichtet alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen ein Energiemanagementsystem z.B. nach ISO 50001 einführen.
Der Zertifikatslehrgang „EnergieManager (IHK)“ vermittelt alle relevanten Kenntnisse, um ein Energieaudit im Unternehmen eigenständig durchzuführen oder ein professionelles Energiemanagementsystem zu einzuführen. EnergieManager (IHK) können die ebenfalls im EnEfG geforderten Maßnahmenpläne erarbeiten und deren Umsetzung begleiten.
Direkte Anmeldung zum Lehrgang
Wenn Sie sich bereits für eine Teilnahme am Lehrgang EnergieManager (IHK) mit Lehrgangsstart am 21. August 2024 entschieden haben, können Sie sich jetzt anmelden: Zur Anmeldung
Zielgruppe des anwendungsorientierten Praxistrainings sind Energiedienstleister, Meister, Techniker, Ingenieure, betriebliche Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsbeauftragte sowie Kaufleute in Fach- und Führungsfunktionen, die an einem nachhaltigen betrieblichen Energiemanagement-System mitwirken, es gestalten oder aufbauen.
19.02.2024
Das erste Gehalt

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Sie muss mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigen und angemessen sein.

Wonach richtet sich die Höhe der Ausbildungsvergütung?

Die Ausbildungsvergütung wird in den Tarifverhandlungen zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt und ist für tarifgebundene Unternehmen verpflichtend. Unternehmen ohne Tarifbindung können die Beträge um bis zu 20 % unterschreiten, allerdings unter Beachtung der Mindestausbildungsvergütung. Diese 80%-Marke wurde durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festgelegt. Verträge mit Ausbildungsvergütungen, die unterhalb dieser 80%- Grenze liegen, können deshalb von der SIHK nicht eingetragen werden. Tarife für NRW finden Sie im Tarifregister.
Für Branchen ohne entsprechende Tarife gelten die gesetzlichen Mindestvergütungen für Ausbildungsverhältnisse: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt jeweils spätestens bis zum 1. November eines jeden Kalenderjahres die Höhe der Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres, die für das folgende Kalenderjahr maßgebend ist, im Bundesgesetzblatt bekannt. Die Vergütung erhöht sich im zweiten Jahr einer Berufsausbildung um min. 18%, im dritten Jahr um min. 35% und im vierten Jahr um 40% der jeweiligen Vergütung des ersten Ausbildungsjahres.
Die aktuelle Mindestvergütung für alle Verträge, die im Kalenderjahr 2024 beginnen und keinen passenden Tarif zugrunde legen können, beträgt
1. Ausbildungsjahr:
649,00 €
2. Ausbildungsjahr:
766,00 €
3. Ausbildungsjahr:
876,00 €
4. Ausbildungsjahr:
909,00 €

Müssen Überstunden vergütet werden?

Der Betrieb muss Überstunden gesondert vergüten (§ 17 Abs. 3 BBiG). Er entscheidet, ob der Ausgleich in Vergütung oder Freizeit erfolgt.
Die Höhe der Überstundenvergütung ergibt sich aus dem Tarifvertrag oder aus einzelvertraglichen Regelungen (unter Punkt H des Ausbildungsvertrages).
Besteht keine solche Regelung, genügt eine Überstundenbezahlung in Höhe des normalen Stundensatzes, das heißt ohne besonderen Zuschlag.

Vergütung bei verkürzter Ausbildungszeit

Wenn der Auszubildende ein einschlägiges Berufsgrundschuljahr oder eine Berufsfachschule erfolgreich besucht hat und diese Zeit auf die Berufsausbildung angerechnet wird, hat der Auszubildende entsprechend früher Anspruch auf die Ausbildungsvergütung des zweiten Ausbildungsjahres.
Wird die Ausbildungszeit aus anderen Gründen verkürzt, etwa wegen eines (Fach-)Abiturs, hat der Auszubildende nicht entsprechend früher Anspruch auf die Vergütung des zweiten beziehungsweise dritten Ausbildungsjahres.

Vergütung bei Verlängerung der Ausbildungszeit

Wird die Ausbildung verlängert, hat der Auszubildende für den Verlängerungszeitraum nur einen Anspruch auf die Ausbildungsvergütung in der zuletzt gewährten Höhe.

Können Sachleistungen angerechnet werden?

Sachleistungen können gem. § 17 Abs. 2 BBiG in Höhe der in der Sachbezugswerteverordnung der Bundesregierung festgesetzten Sachbezugswerte auf die Ausbildungsvergütung angerechnet werden (§ 5 Nr. 3 Ausbildungsvertrag).
Kann der Auszubildende aus berechtigtem Grund die Sachleistung nicht annehmen (Urlaub, Krankheit), ist ihm für diese Tage der Sachbezugswert anteilig auszuzahlen.

Schriftliche Lohnabrechnung

Auszubildende haben gemäß §§ 108, 6 Abs. 2 GewO Anspruch auf eine schriftliche Abrechnung der Ausbildungsvergütung, denn sie sollen die Richtigkeit der Vergütungsberechnung überprüfen können.
Die Abrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes enthalten. Erforderlich sind außerdem Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen und Vorschüsse.
Abzüge müssen sämtlich einzeln aufgelistet angegeben werden.
Die Verpflichtung zur Abrechnung besteht zunächst im ersten Ausbildungsmonat, danach jeweils dann, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten Abrechnung geändert haben (§ 108 Abs. 2 GewO).
Azubis können jederzeit eine Verdienstbescheinigung verlangen, zum Beispiel um einen Dispo-Kredit beantragen zu können.

17.01.2024

SIHK-Pressemeldung

SIHK-Azubi-Speeddating: Auszubildende im 15-Minuten-Takt kennen lernen

Auch in diesem Jahr veranstaltet die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) Hagen in Kooperation mit der agentur mark, der Jugendberufsagentur Hagen, der EN-Agentur, der Handwerkskammer Dortmund, dem Jobcenter EN, der Kreishandwerkerschaft Dortmund Hagen Lünen und dem Märkischen Arbeitgeberverband e. V, wieder ein Azubi-Speeddating.
Es findet statt am Dienstag, 16. April, in der Zeit von 12 bis 16.30 Uhr in der SIHK-Hauptgeschäftsstelle, Bahnhofstraße 18 in Hagen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind eingeladen, sich kostenlos anzumelden und im Rahmen der Veranstaltung geeignete Kandidaten für das Ausbildungsjahr 2024 zu finden: Die Anmeldung läuft vom 22. Januar bis zum 22. Februar online: www.sihk.de/speeddating.
„Mit der Veranstaltung wollen wir einen unkomplizierten Erstkontakt zwischen Lehrstellenbewerberinnen und -bewerbern auf der einen und Unternehmen aus der Region Hagen/Ennepe-Ruhr auf der anderen Seite ermöglichen“, sagt Sandra Schäfer, SIHK-Teamleiterin Ausbildungsberatung und Bildungsprojekte.
Im 15-Minutentakt können Ausbildungsinteressierte und Personalverantwortliche in einem ersten Gespräch feststellen, ob „die Chemie stimmt“, sodass es gegebenenfalls zu einem weiteren Termin im Unternehmen kommt. Baldige Schulabgängerinnen und Schulabgänger wiederum haben die Möglichkeit, ihr Wunschunternehmen in lockerer Gesprächsatmosphäre von sich zu überzeugen.
Wie bei den vorausgegangenen Speeddatings werden die angebotenen Berufe wieder breit gefächert sein und die Bandbreite der Industrie- und Handelswelt sowie des Handwerks und der Pflege- und Gesundheitsberufe abbilden.
Fragen beantworten Petra Gregg unter Telefon 02331 390-301 oder Elisabeth Meßner unter Telefon 02331 390-303 vom SIHK-Team „Passgenaue Besetzung“; schriftliche Anfragen bitte an passgenauebesetzung@hagen.ihk.de.
15. Januar 2024

SIHK-Pressemeldung

Lüdenscheid zeigt Flagge bei Ausbildungskampagne „Jetzt #könnenlernen“

Die bundesweite IHK-Ausbildungskampagne „Jetzt #könnenlernen“ sorgt nicht nur im Internet für Furore: Millionenfach werden die Kurzvideos auf „TikTok“ geklickt, und auch auf dem Instagram-Kanal der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) werden die Reels und Stories der Azubis sehr oft angesehen.
Inzwischen hat die SIHK damit begonnen, auch heimische Unternehmen für aktive Unterstützung der Kampagne zu gewinnen. Und so können auch die jungen Leute aus der Region von ihrer Ausbildung erzählen, zeigen, wie es in der Berufsschule zugeht oder wie man Beruf und Freizeit hervorragend „unter einen Hut bekommt“.
Nach der großen bundesweiten Plakataktion, bei der „Die Azubis“ großflächig und mit lockeren Sprüchen („Unser Lieblingsfach: Machen“, „Was wir werden wollen: Stolz auf uns“, „Diese Jugend heute: Einfach gut ausgebildet“ u.v.m.) sorgen inzwischen Banner und Planen an Bau- und Firmenzäunen in der Region für Hingucker: Eine Region, die davon besonders profitieren soll, ist Lüdenscheid. Wegen der gesperrten Autobahn A45 nach der Sprengung der Rahmedetalbrücke wird es dort für Unternehmen immer schwieriger, Auszubildende zu rekrutieren.
„Die Anfahrtswege sind verstopft, Zugverbindungen sind schlecht und es wird zunehmend schwieriger, junge Leute in die Stadt zu locken“, weiß auch Sandra Schäfer, SIHK-Teamleiterin ‚Ausbildungsberatung und Bildungsprojekte‘.
Deshalb freut sie sich, dass mit den poppig-bunten Bannern die Aufmerksamkeit auf das wichtige Thema Ausbildung in der Region gelenkt wird. Die ersten Großplakate hängen bereits gut sichtbar an der Phänomenta bzw. am Gelände der Firma Wilh. Kämper an der Altenaer Straße. „Werfen Sie mal einen Blick drauf“, lädt Sandra Schäfer insbesondere Jugendliche ein, sich vom „Lebensgefühl Ausbildung“ inspirieren und anstecken zu lassen.

Jetzt mitmachen!

Die Kampagne ist auf Mitmachen angelegt und involviert mit einem Werbemittelpaket, Aktionen und Challenges auch Betriebe. Werden auch Sie Teil der Kampagne! Unser Ziel ist es, die Aufmerksamkeit für Ausbildungsberufe der Region Südwestfalen in Industrie, Handel und Dienstleistungen zu schaffen, deren Image nachhaltig zu verbessern und so gemeinsam dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Hier finden Sie mehr Informationen.
21. Dezember 2023