Nr. 5563

Versicherungsvermittler und -berater

Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler und-berater
Seit dem 22. Mai 2007 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts in Kraft. In Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde damit eine Berufserlaubnis für die Versicherungsvermittler in Deutschland eingeführt.
Alle Infos zu den Regelungen und zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie in unserem Merkblatt in der rechten Spalte.
Internet-Impressum für Versicherungsvermittler
Das Telemediengesetz (TMG) schreibt in § 5 Absatz 1 Nummer 3 vor, dass im Rahmen des Internet-Impressums bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten auch die Aufsichtsbehörde mit Postadresse anzugeben ist.

Versicherungsvermittler und -berater mit Internetauftritt sollten daher ihr Impressum im Internet um die Angaben zur zuständigen IHK ergänzen. Betroffen sind auch die Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung, da es formell eine Erlaubnisbehörde gibt, auch wenn diese eine Erlaubnisbefreiung ausstellt. Alle anderen Versicherungsvermittler, die keiner Erlaubnis (oder -befreiung) bedürfen, sind dagegen nicht betroffen.
Prüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau IHK
Die Prüfung dient dem Nachweis Ihrer Sachkunde, die Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist. Für den Bezirk der SIHK nimmt die IHK Dortmund die Prüfungen ab. Alle Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: