Immobiliardarlehensvermittler

Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK

Wer selbstständig als Gewerbetreibender den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln möchte bzw. Dritte zu solchen Verträgen beraten will, benötigt seit dem 21. März 2016 aufgrund von europarechtlichen Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i GewO. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche Sachkunde nachweisen kann. Eine Möglichkeit des Sachkundenachweises besteht im erfolgreichen Ablegen der Prüfung zum „gepr. Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“. Diese Prüfung wird von der SIHK zu Hagen abgenommen.
Prüfungsablauf
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Teilnahme am praktischen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.
Unter bestimmten Bedingungen kann die Prüfung auf den schriftlichen Teil beschränkt werden. Der praktische Teil der Prüfung ist nicht zu absolvieren, wenn der Prüfling
  1. eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 oder 2, § 34f Absatz 1 oder § 34h Absatz 1 der Gewerbeordnung hat,
  2. einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder einen diesem nach § 27 der Versicherungsvermittlungsverordnung vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2483) gleichgestellten Abschluss besitzt,
  3. einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung besitzt oder
  4. einen Sachkundenachweis nach § 34h Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung besitzt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die IHK; wir klären, ob der Nachweis zum Verzicht auf die praktische Prüfung genügt.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere folgende Sachgebiete:
1. Kundenberatung:
a) Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung
b) Lösungsmöglichkeiten
c) Produktdarstellung und -information

2. fachliche Kenntnisse auf folgenden Gebieten, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlungen:
a) Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung, rechtliche Grundlagen
b) Finanzierung und Kreditprodukte
Im praktischen Teil der Prüfung, der als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt wird, wird jeweils ein Prüfling geprüft. Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Hier soll der Prüfling nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. Das Gespräch wird auf der Grundlage einer Fallvorgabe durchgeführt, die auf eine Situation Immobiliardarlehensvermittler und Kunde Bezug nimmt.
Prüfungsgebühren
360 € für die Vollprüfung gemäß dem Gebührentarif der SIHK zu Hagen
Prüfungstermine 2024
Schriftlicher Teil
praktischer Teil
11.06.2024
13.06.2024
15.10.2024
17.10.2024
Bei der SIHK findet die schriftliche Prüfung in der Regel als Tablet-Prüfung statt.  
18.09.2023