Finanzanlagenvermittler

Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK

Ab dem 1. Januar 2013 benötigen Finanzanlagenvermittler eine Erlaubnis und müssen in ein Register eingetragen sein. Voraussetzung ist dafür ein Sachkundenachweis. Dies kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung oder durch eine bereits erworbene und anerkannte Qualifikation nachgewiesen werden. Die neuen Regelungen sind in § 34f GewO und der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV) enthalten. Die Regelungen für die Sachkundeprüfung traten zum 01. November 2012 in Kraft.
Die bundeseinheitliche Prüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die die Prüfung anbietet. Für den Kammerbezirk der SIHK nimmt die IHK zu Dortmund die Prüfungen ab. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link: