Gesetzesänderungen 2020

 Hinweis: Diese Informationen sollen Ihnen nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Gesetzesänderungen die noch im laufe des Jahres in Kraft treten werden finden Sie hier.

Erhöhung des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2020 von zuletzt 9,19 Euro auf 9,35 Euro angehoben.Mitte 2020 wird die Mindestlohnkommission eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2021 aussprechen. Arbeitgeber sollten deshalb geringfügig Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich neu beurteilen, weil sich die Verhältnisse bei diesen Arbeitnehmern ändernkönnten. Wird die Verdienstgrenze für Minijobs von 450 Euro monatlich überschritten, sollten Sie in Absprache mit dem betroffenen Mitarbeiter ggf. die Arbeitszeit reduzieren.

Neue Kleinunternehmergrenze

Bislang galt als Kleinunternehmer, wer im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht hat. Diese Grenze wurde laut nach dem Bürokratieentlastungsgesetz III zum 1. Januar 2020 auf 22.000 Euro erhöht. Weitere Informationen zu diesem Gesetz bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Verschärfung des Geldwäschegesetzes

Der Deutsche Bundestag hat neue und effektive Maßnahmen für eine verstärkte Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen. Das Gesetz beinhaltet unter anderem den öffentlichen Zugang zum Transparenzregister, weitere Kompetenzen für die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes sowie Maßnahmen gegen Missbrauch von Kryptowerten. Bei den wirtschaftlich Berechtigten ist im Transparenzregister künftig auch die Staatsangehörigkeit anzugeben, sofern die Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG neu nicht greift. Darüber hinaus haben wirtschaftlich Berechtigte von Vereinigungen  Ermittlungs- und Dokumentationspflichten nach § 20 Abs.3 GwG zu erfüllen. Neu ist  ebenfalls, dass jedermann Einsicht in das Transparenzregister nehmen kann. Bislang mussten Personen, die in das Transparenzregister Einsicht nehmen wollten, ein berechtigtes Interesse geltend machen. Weiterhin werden bußgeldbewährte Meldepflichten bei Unstimmigkeiten an das Transparenzregister erlassen und die Sorgfaltspflichten bei Geschäftsbeziehungen mit Hochrisikoländern verschärft. Weitere Information finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG)

Das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) vom 12.12.2019 wurde am 17.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (vgl. BGBl I S. 2522) und sind am 01.01.2020 in Kraft getreten. Die Änderungen des BBiMoG betreffen neben Handwerksordnung (HwO), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie Sozialgesetzbuch (SGB III, V und VI) insbesondere das Berufsbildungsgesetz (BBiG). 
Mit der Modernisierung des BBiG gibt es ab dem 01.01.2020 einige wichtige Neuerungen in der Berufsbildung, so z.B. der Mindestlohn für Azubis, die Neubezeichnung von Fortbildungsabschlüssen, eine einheitliche Regelung zur Freistellung für den Berufsschulunterricht und Erleichterungen im Prüfungsbereich. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier

Schutz für Paketboten

Seit dem 23.11.2019 gilt das Paketboten-Schutz-Gesetz. Ziel ist, die Nachunternehmerhaftung, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und am Bau wirkt, auf die Paketbranche auszuweiten. Generalunternehmer, insbesondere die großen Paketdienstleister sind verpflichtet, Sozialabgaben für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Die Neuregelung soll künftig sicherstellen, dass die Sozialversicherungsbeiträge korrekt gezahlt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

Kassengesetz

Mit dem sogenannten Kassengesetz (Paragraph 146a Abgabenordnung) besteht ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht, dass jedes eingesetzte elektronische Kassensystem sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Dabei besteht eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2020. Im Rahmen des Gesetzes wird auch eine allgemeine Belegausgabepflicht eingeführt. Bei Nichterfüllung der notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen können hohe Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde die Mitarbeiterschwelle für die Benennungspflicht eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten von 10 auf 20 Personen angehoben. Außerdem ist das strenge Schriftformerfordernis für eine datenschutzrechtliche Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis entfallen. Zukünftig hat eine Einwilligung schriftlich oder elektronisch zu erfolgen.