Polen

Recht und Steuern

Die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer (AHK Polen) bietet am 14.04.2024 ein Webinar über das polnische Steuerecht für deutsche Unternehmen in deutscher Sprache an. In der vierstündigen Veranstaltung erhalten Sie unter anderem praktische Hinweise über die Besonderheiten der polnischen Steuergesetze und -Praxis.
Weitere Informationen und Anmeldung

Einen Monat später, am 14.05.2024, findet ein Webinar zum polnischen Arbeitsrecht statt. Die AHK klärt ausgewählte Fragen im Hinblick auf die Unterscheide in der Anstellung aufgrund des deutschen Arbeitsrechts.
Das Programm und Anmeldeformular: Ausgewählte Fragen des polnischen Arbeitsrechts (u.a. Arten der Arbeitsverträge, Abschluß und Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit, Urlaubsansprüche im Hinblick auf die Unterschiede in der Anstellung aufgrund des deutschen Arbeitsrechts. (ahk.pl)
  
Die rechtlichen Grundlagen einer gewerblichen Tätigkeit in Polen sind im Zivilgesetzbuch, im Gesetzbuch für Handelsgesellschaften und im Gesetz über gewerbliche Tätigkeit festgelegt. Danach können sich Ausländer in Form einer Niederlassung wirtschaftlich betätigen und sind inländischen Unternehmen gleichgestellt. Damit stehen ausländischen Investoren die im polnischen Recht vorgesehenen Formen der wirtschaftlichen Tätigkeit zur Auswahl:

Aktiengesellschaft
Spólka akcyjna (s.a.)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia
(sp.z.o.o.)
Offene Handelsgesellschaft
Spólka jawna (sp.j.)
Kommanditgesellschaft
Spólka komandytowa (sp.k.)
Partnergesellschaft
Spólka partnerska (sp.p.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Spólka komandytowo-akcyna (S.K.A.)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Spólka cywilna

Die Gründung einer Gesellschaft mit ausländischer Beteiligung in Polen ist grundsätzlich (also mit Ausnahmen) genehmigungsfrei. Es ist zu berücksichtigen, dass die Aufnahme bestimmter Geschäftstätigkeiten konzessionspflichtig ist (z.B. Treibstoffindustrie, Lufttransport, Autobahn- und Eisenbahnbau). Nähere Informationen hierzu sowie auch zu weiteren, wirtschaftsrechtlichen Themen sind in einer Ausarbeitung der gtai zu finden, die von hier erreichbar ist.
Der Gewinntransfer ist im Devisenrecht geregelt. Danach hat der ausländische Investor das Recht, Gewinne, die sein polnisches Unternehmen erzielt, ohne eine besondere Devisengenehmigung ins Ausland zu überweisen.
Das polnische Steuersystem umfasst insbesondere die Körperschaftssteuer, die Mehrwertsteuer (VAT), die Verbrauchssteuer, die Einkommenssteuer und die Immobilienbesteuerung. Die Körperschaftssteuer regelt die Besteuerung der Einkünfte juristischer Personen und beträgt 19 %.
Die polnische Mehrwertsteuer besteht aus einem Regelsteuersatz in Höhe von 23 % sowie ermäßigten Sätzen in Höhe von 8 % (z.B. auf Nahrungsmittel, Personenbeförderung) und 5 % (z.B. auf Bücher, landwirtschaftliche Güter).

Steuerpflichtig sind u.a. in Polen ansässige natürliche Person, juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die wiederholt steuerbare Handlungen ausführen.
Im Bereich der Einkommenssteuer gelten Steuersätze mit einem System der Steuererleichterungen und der Steuerabschläge:
Steuerbemessungsgrundlage in Zl.
Die Steuer beträgt
über
bis
85 528
18 %
85 528
32 %
Immobilien werden in Polen mit der Grundsteuer, der Steuer auf landwirtschaftliche Nutzflächen und der Forstabgabe belegt. Die Höhe bestimmt der jeweilige Gemeinderat, wobei bestimmte Höchstgrenzen festgelegt sind.
Das polnische Arbeitsrecht beruht im wesentlichen auf dem polnischen Arbeitsgesetzbuch. Arbeitsverträge sind grundsätzlich schriftlich abzufassen und müssen zumindest folgende Angaben zum Arbeitsverhältnis enthalten:
- Tätigkeitsbeschreibung,
- Arbeitszeit- und -ort,
- Lohn- bzw. Gehaltshöhe,
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen,
- Urlaubsanspruch.
Sie können für bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, allerdings ist bei befristeten Arbeitsverhältnissen lediglich eine zweimalige aufeinanderfolgende Befristung zulässig. Der Abschluss eines dritten befristeten Arbeitsvertrags begründet automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht sowie zu Lohn und Nebenkosten enthält diese Publikation der gtai.
Mit dem Beitritt Polens zur EU ist das Land Teil des europäischen Binnenmarktes geworden, so dass auch europäisches Zollrecht (Unionszollkodex) gilt. Sämtliche Zollformalitäten im Warenverkehr zwischen den neuen und alten EU-Mitgliedstaaten sind entfallen, es gilt der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Für wenige Bereiche existieren noch Beschränkungen (z.B. grenzüberschreitender Bargeldverkehr, Medikamente, radioaktive Stoffe, Waffen).
Reisende können rechtmäßig erworbene Güter für den persönlichen Bedarf grundsätzlich in unbeschränkter Menge ein- und ausführen. Beschränkungen gelten allerdings u.a. für Alkohol- und Tabakerzeugnisse.