Polen

Förderprogramme

Neben einschlägigen EU-Programmen existieren Förderprogramme der EU zu verschiedenen Themenbereichen (Natur- und Umweltschutzmaßnahmen, Infrastrukturprojekte, Forschung und Entwicklung, Verkehr, Bildung etc.).
Öffentliche Fördermittel können in verschiedener Form gewährt werden: z.B. Zuschüsse und Zulagen, Kapitalhilfen, Haftungsfreistellungen, Bürgschaften, steuerliche Entlastungsmaßnahmen. Im Gesetz über finanzielle Investitionsförderung sind die Bedingungen für die Gewährung öffentlicher Hilfe festgelegt. Die hiernach gewährte finanzielle Beihilfe ist regionale öffentliche Hilfe und an bestimmte Bedingungen gebunden. Neben der finanziellen Investitionsförderung existieren Förderungen bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Sonderwirtschaftszonen, es besteht die Möglichkeit der Befreiung von den kommunalen Steuern (z.B. Immobiliensteuer) oder der finanziellen Beihilfe für die Beschäftigung von Arbeitslosen. In Abhängigkeit von der jeweils in Anspruch genommenen Förderung sind unterschiedliche Behörden für die Vergabe zuständig (Gemeinderat, Kreisbehörde, Verwaltung der Sonderwirtschaftszone, Wirtschaftsministerium). Eine Anlaufstelle ist die Polnische Agentur für Information und Auslandsinvestition. Auch die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer in Warschau erteilt gezielt Auskunft zu einzelnen Programmen.