Kanada

Aktuelles


CETA – Comprehensive Economic and Trade Agreement

Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 11 vom 14. Januar 2017 wurde das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada veröffentlicht. Am 15. Februar 2017 hat das Europäische Parlament dem Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada zugestimmt. Teile des Vertrages konnten damit am 21.09.2017 vorläufig in Kraft treten (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 238/9 vom 16. September 2017). Vollständige Rechtskraft erhält das Abkommen jedoch erst nach Zustimmung durch die Parlamente aller EU-Staaten. Der deutsche Bundestag hat nunmehr am 01.12.2022 das Abkommen ratifiziert. (Viele EU-Länder haben das Abkommen weiterhin noch nicht legitimiert.)
Am 20.01.2023 wurde nun auch das “Gesetz zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016” im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist somit seit dem 21.01.2023 in Kraft. → Eintrag im Bundesgesetzblatt

Die deutsche Zollverwaltung hat bereits 2017 ein umfangreiches Merkblatt mit Detailbestimmungen veröffentlicht, welches sich hauptsächlich auf die mit Kanada abgestimmten Verfahrensregelungen und Leitlinien zu den Ursprungsregeln bezieht.

Auf www.zoll.de, der Webseite der deutschen Zollverwaltung, sowie der EU-Datenbank Access2Markets sind weitere Informationen einsehbar.

27.01.2023
 

USMCA

Das neue Freihandelsabkommen United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) wird nach Angaben der US-Regierung am 1. Juli 2020 in Kraft treten. Es ersetzt den 1994 abgeschlossenen nordamerikanischen Freihandelspakt NAFTA. Das Regelwerk verschärft unter anderem die Auto-Ursprungsregeln. So müssen gemäß den neuen Regeln im USMCA 75 % des regionalen Wertanteils für PKWs und leichte LKWs und 70 % des regionalen Wertanteils für schwere LKWs in Nordamerika hergestellt werden, um vom zollfreien Zugang zu profitieren. Auch gibt es strenge Vorgaben bei verschiedenen Kategorien von Komponenten. 70 % des Stahls und Aluminiums müssen beispielsweise von nordamerikanischen Zulieferern bezogen werden und 40 bis 45 % der Fahrzeuge müssen von Arbeitnehmen hergestellt werden, die durchschnittlich 16 $ die Stunde verdienen. Diese neuen Richtlinien bringen eine zusätzliche Compliance-Belastung für die Automobilindustrie mit sich.

Just in time hat Kanada in diesem Zusammenhang über ein alternatives USMCA-Implementierungsregime für Fahrzeugbauer informiert, dass die teils umfassenden nötigen Produktionsanpassungen erleichtern soll. Voraussetzung für die Gewährung der Ursprungsregel-Ausnahmen für deutschte Unternehmen ist die rechtzeitige Beantragung bis zum 01.07.2020, also dem Tag des Inkrafttreten des Abkommens.

19.05.2020

 
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