International

Ägypten


Erforderliche Bescheinigungen für die ägyptische Zollabfertigung

Exporteure, die ihre Produkte nach Ägypten versenden möchten, müssen die verschiedenen Arten von Zertifikaten kennen, die für die Zollabfertigung erforderlich sind. Diese Zertifikate sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Produkte die erforderlichen Sicherheits- und Qualitätsstandards erfüllen und den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Einfuhrlandes entsprechen.
Obligatorische Dokumente
Andere produktspezifische Dokumente
Frachtbrief
BOL = Bill Of Lading (PDF)
Stückliste
MATS = Bill of materials
Handelsrechnung
INV = Commercial Invoice (PDF + Excel)
Analysen-Zertifikat
COA = Certificate of analysis
Packliste
PL = Packing List (PDF)
Begasungsbescheinigung
COF = Certificate of fumigation
Ursprungszeugnis
COO = Certificate of Origin (PDF)
Versicherungs-Zertifikat
COI = Certificate for Insurance
Gesundheitszeugnis
COH = Certificate of Health
Datenblatt zur Materialsicherheit
MSDS = Material Safety Data Sheet
Pflanzengesundheitszeugnis
PSC = Phytosanitary Certificate
Veterinär-Zertifikat
COV = Certificate of Veterinary
Konformitätszertifikat
COC = Certificate of Conformity
 Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutsch-Arabischen Industrie- und Handelskammer (AHK Ägypten).

14.07.2023

Ende der Akkreditivpflicht zum 01.01.2023 angekündigt – Cash against Documents wieder möglich

Bis 31. Dezember 2022 will die ägyptische Zentralbank die Pflicht zur Verwendung eines Akkreditivs (Letter of Credit, L/C) zur Zahlungsabwicklung bei Einfuhren nach Ägypten vollständig aufheben. Damit wird der Zahlungsverkehr für Exporte nach Ägypten erheblich erleichtert. So ist dann z. B. die Zahlungsbedingungen “Cash-against-Documents” wieder möglich.
19.12.2022


Handelsrechnungen ohne IHK-Bescheinigung und ohne konsularische Legalisierung möglich

Wie die AHK Ägypten informiert, müssen gemäß Mitteilung des Finanzministers Nr. 430 von 2021 über die Ausführungsverordnung des Zollgesetzes Nr. 207 vom 2020 Handelsrechnungen NICHT mehr von der zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigt und auch NICHT legalisiert werden. Allerdings muss die Handelsrechnung den Vorgaben der Ausführungsverordnung entsprechen.
Es wird empfohlen, im Zweifel durch Rücksprache mit dem jeweiligen Importeur zu klären, ob dennoch eine Bescheinigung mit anschließender Legalisierung im Einzelfall verlangt wird.
02.05.2022

Advanced Cargo Information (ACI) für die Einfuhr

U p d a t e :

Startdatum für Registrierung von Luftfracht im ACI-System erneut verschoben
Die Testphase für die Vorab-Registrierung im ACI-System sollte gemäß einer Mitteilung der gtai bis Ende 2022 verlängert werden und die obligatorische Vorab-Registrierung von Luftfrachtsendungen nach Ägypten am 01.01.2023 starten. Ab dann sollten alle Warensendungen in Ägypten nur dann verzollt und abgefertigt werden, wenn die im System generierte Nummer (Advanced Cargo Information Declaration – ACI) in den Frachtdokumenten enthalten ist. Der ägyptische Finanzminister hat nun die erneute Verlängerung der Testphase des ACI-Systems für Luftfrachtsendungen bekanntgegeben. Ein neues Datum wurde nicht genannt.
Die AHK Ägypten empfiehlt dennoch allen Beteiligten (Exporteuren und Importeuren) sich bei CargoX und Nafeza zu registrieren, um zum Zeitpunkt der verpflichtenden Nutzung des ACI-Systems einen reibungslosen Ablauf zu gewährlisten. Die AHK bietet hierbei ihre Unterstützung an.
19.12.2022
 

CargoX Kostenänderungen ab 14. Oktober 2021
Die ägyptische Regierung hat den Preis für die ACI-Einreichung auf der CargoX-Plattform ab dem 14. Oktober auf 150 USD festgesetzt. Dies betrifft nur neue ACI-Anträge, die am oder nach dem 14. Oktober erstellt und versandt werden. Der Preis für das kleinste verfügbare Paket beträgt jetzt USD 400 - 400 UNITS. Dieser Betrag reicht für 2 Einreichungen und den Verifizierungsprozess. Die erste Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Nach Erstkauf und Verifizierung des Unternehmens ist die Zahlung mit Kreditkarten möglich. Der Benutzer kann die Anzahl der Einheiten bestimmen, die er kaufen möchte. Für Kreditkartenzahlungen gilt ein Minimum von 25 Einheiten bis 25 USD.
29.10.2021

Gemäß Beschluss Nr. 38/2021 führt der ägyptische Zoll ein neues System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen namens "Advanced Cargo Information (ACI)" ein. ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es trägt darüber hinaus dazu bei, die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal „Nafeza“ (zu Deutsch „Fenster“) zu bündeln und zu verifizieren.
Die probeweise Einführung (Pilotphase) des Advanced Cargo Information Systems für eingehende Sendungen in die ägyptischen Seehäfen beginnt am 01.04.2021, die verbindliche Einführung ist derzeit für den 01.07.2021 vorgesehen (siehe https://www.nafeza.gov.eg/en/site/aci-details)
Die der AHK und dem DIHK vorliegenden Informationen über den genauen Ablauf der Vorabregistrierung sowie über die Aufgabenteilung zwischen den beteiligten Parteien (Importeur, Exporteur, Spedition, Zoll) sind zum jetzigen Zeitpunkt noch unvollständig (Stand 01.03.2021). Die folgende Erläuterung des DIHK zur Anwendung des neuen Systems erfolgt daher lediglich in groben Zügen und ist ohne Gewähr.
Anwendung:
  • Das neue System verpflichtet den Importeur oder seinen Agenten, seine Daten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten über das elektronische Portal des National Single Window System for Foreign Trade „Nafeza“ (https://www.nafeza.gov.eg) zu registrieren. Diese Registrierung soll bereits vor Verschiffung der Waren durchgeführt werden.  
  • Eine Advanced Cargo Information Declaration Nummer (ACID) wird vom Nafeza-System vergeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die ACID anschließend sowohl an den Importeur als auch an den Exporteur per E-Mail versandt.
  • Spediteure müssen benachrichtigt werden, um sicherzustellen, dass die ACID-Nummer wie auch die Identifikationsnummern der Parteien des Konnossements auf allen Versanddokumenten angegeben sind.
  • Relevante Versanddokumente müssen vom Exporteur verpflichtend über den von „Nafeza“ zertifizierten Blockchain-Dienstleister CargoX hochgeladen werden (Registrierungslinks siehe unten). Diese Uploads müssen die entsprechenden ACID-Nummer beinhalten und spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Bestimmungshafen in Ägypten abgeschlossen sein.
→ Wichtig: Wenn die ACID Nummer nicht in den Frachtpapieren enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt. Vielmehr wird die Ware ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt.
Links für Exporteure zur Anmeldung an der CargoX-Plattform, Login, Daten- und Dokumenten-Uploads:
CargoX-Plattform-Anmeldung
Upload von Daten und Dokumenten
https://help.cargox.digital/en/user-manual/using-the-platform/forward-received-documents/ 

02.03.2021



Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer mit Sitz in Kairo hat auf Grundlage eigener Recherchen nach bestem Wissen eine FAQ-Liste erstellt und Anfang April veröffentlicht. Die Informationen der FAQ-Liste sind absolut unverbindlich.
Die FAQ-Liste finden Sie auf der Website der AHK unter diesem Link.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau May Khattab
Industrial Working Groups Project Manager
Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK)
(+202) 3333 8461
(+202) 3336 8497
may.khattab@ahk-mena.com

09.04.2021


 Ägypten setzt Pflicht zur Bescheinigung und Legalisierung von Handelsdokumenten durch IHKs und ägyptische Konsulate im Ausland bis auf weiteres aus.
Das Ministerium für Handel und Industrie hat die ägyptische Zollverwaltung angewiesen, bei der Einfuhr  auch solche Ursprungszeugnisse und Rechnungen zu akzeptieren, die aufgrund der Corona-Pandemie die Stempel der IHKs und der ägyptischen Botschaften im Ausland nicht aufweisen. Zudem ist eine physische Vorlage der Dokumente nicht notwendig. Die elektronische Übermittlung reicht aus. Diese Vereinfachung gilt, sofern die Importeure „versprechen“ können, dass die vorgelegten Dokumente zur Freigabe der Sendungen echt sind. Aufgrund einer ergänzenden Mitteilung der ägyptischen Zollbehörde vom 26.03.2020 empfiehlt der DIHK jedoch, unverändert Ursprungszeugnisse ausstellen und Handelsdokumente bescheinigen zu lassen. Wie die AHK in Kairo bestätigt, weist der ägyptische Zoll darauf hin, dass der Exporteur die bescheinigten Originaldokumente spätestens 6 Monate bzw. nach Ende der Corona-Pandemie nachreichen muss. Sollten sich im Zuge der Nachreichung Abweichungen bei den zu zahlenden Zöllen ergeben, sind diese vom Importeur zu begleichen.
Für Nachfragen steht Ihnen die Deutsch-Ägyptische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Kairo zur Verfügung (https://aegypten.ahk.de/)
07.04.2020
 

Runderlass der Zentralbank zum Dokumentenversand

Am 3. Mai 2018 hat die ägyptische Zentralbank per Erlass verfügt, dass der Versand von
Handelsdokumenten (Rechnungen, Transportpapiere, Ursprungszeugnisse) zukünftig wieder direkt an den Importeur in Ägypten erfolgen darf.
Die Regelung hebt eine am 21. Dezember 2015 erlassene Bestimmung auf, nach der der Dokumentenversand zwischenzeitlich nur noch direkt zwischen der Hausbank des ausländischen Ausführers und der Hausbank des ägyptischen Einführers erfolgen durfte („Bank to Bank“). Ferner wurde für kleine und mittlere Unternehmen, die (nur) Grundnahrungsmittel einführen, die Pflicht aufgehoben, bei der Eröffnung von Akkreditiven zur Import-Finanzierung entsprechend dem Einfuhrwert finanzielle Sicherheiten zu hinterlegen.
Eine unverbindiche Übersetzung des betreffenden Runderlasses vom 3. Mai 2018 ist im Download-Bereich hinterlegt.
Bei Fragen können Sie auch direkt die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer in Kairo kontaktieren. Ansprechpartner dort ist Herr Sherif Kotb, Head of Investment and Legal Affairs, Tel.: 0020-2-3333-8477, Fax: 0020-2-3336-8786, Email: sherif.kotb@ahk-mena.com.

Allgemeine Informationen zu den Importbestimmungen

können Sie auf der Webseite der gtai in dem Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren in Ägypten einsehen und / oder herunterladen.