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Elektronische Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen

Hinweis: eUZ Daten-Löschung‎

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (zwei Jahre) müssen analoge Dokumente gem. Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO von uns rechtssicher vernichtet werden, digitale Dokumente unterliegen einem entsprechenden elektronischen Löschkonzept.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die SIHK über den Antrag entschieden hat, so dass in den ersten beiden Kalenderwochen 2022, alle Anträge bzw. Unterlagen, über die im Jahre 2019 oder davor entschieden wurde, unwiderruflich gelöscht werden.
Sollten Sie daran interessiert sein, von der Löschung betroffene Anträge als Vorlage zu sichern oder Statistiken aus dem betroffenen Zeitraum zu speichern, bietet Ihnen ein eigens hierfür erstellter Quickguide unseres IT-Dienstleisters GfI die passende Hilfestellung.

Elektronisches Ursprungszeugnnis

Seit vielen Jahren ist es möglich, Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen für den internationalen Verkehr elektronisch zu beantragen und diese im eigenen Betrieb auszudrucken. Voraussetzung hierfür war bisher eine Signaturkarte mit der entsprechenden Ausstattung (Pinpad).
Mit der neuen IHK-Webanwendung Elektronisches Ursprungszeugnis erfährt das bisherige Verfahren entscheidende Verbesserungen für Unternehmen. Die Anwendung richtet die Abläufe noch näher an den etablierten Prozessen der Mitgliedsunternehmen aus und verzichtet auf die bisher immer erforderliche Signaturkarte.
Die Vorteile des neuen Verfahrens sind eindeutig:
  • Durch den Einsatz moderner und sicherer Webtechnologien ist die Nutzung über den Internet-Browser möglich und kann auf allen Rechnern im Unternehmen direkt genutzt werden
  • Die neue System-Performance stellt eine deutliche Verbesserung dar und beschleunigt den Antragsprozess
  • Die direkte Benutzerverwaltung ermöglicht es, weitere Mitarbeiter im Unternehmen selbst einzubinden
Weitere Vorteile im Überblick:
  • Neue digitalisierte Prozesse
  • Deutliche Beschleunigung der Antragsprozesse
  • Verringerung technischer Voraussetzungen
  • Deutliche Verringerung der PIN Eingaben
  • Dienstleister als Antragsteller für verschiedene Firmen
  • Beschleunigte Bescheinigung von Dokumenten
  • Effizienteres Druckmanagement
  • Zahlreiche Verbesserungen wie Entwurfsstatus, Mehrfachupload, optionaler E-Mail Empfang und Vorschauoptimierung etc.
Unter „Weitere Informationen“ finden Sie einen Flyer der einen Überblick über das Verfahren gibt. Videoanleitungen, die einen optischen Eindruck vermitteln sowie ein Handbuch zum elektronischen Ursprungszeugnis finden sich auf der Webseite der GfI: https://euz.ihk.de/euzweb/dokumentation