Förderprogramm „go-digital“

Das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) wurde bis zum Ende des Jahres 2024 verlängert. Für die drei Jahre stellt das BMWi insgesamt Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro zur Verfügung. Die neue Richtlinie ist am 1.1.2022 in Kraft getreten und bringt einige Neuerungen mit sich, unter anderem zwei zusätzliche Fördermodule. 
Das Programm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung in nunmehr fünf Bereichen voranzutreiben. Das Programm richtet sich an Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 20 Millionen Euro. Gefördert werden Beratungsleistungen mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro netto. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von sechs Monaten.
Neben den schon bekannten Themenfeldern IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und digitalisierte Geschäftsprozesse gibt es zwei neue Bereiche: Datenkompetenz und Digitalisierungsstrategie. Auf Grundlage der neuen Richtlinie sollen die Betriebe zukünftig noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung gefördert werden.

Neuerungen ab Januar 2022

Mit der Verlängerung des Programms haben sich auch einige Änderungen ergeben. Alle Unternehmen, die bereits zum 31.12.2021 als Berater für das Programm autorisiert sind, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert. Sie müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein.
Bewilligungen in 2022 können nur noch nach neuer Richtlinie erfolgen. Dies gilt auch für Anträge aus 2021, bei denen die Bewilligung noch nicht erfolgt ist. Für die neuen Module kann bis zum 28.02.2022 eine Nachautorisierung beantragt werden; gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen. Die bisherige Unterteilung von Haupt- und Nebenmodulen entfällt von nun an. Somit kann ein Projekt in einem Modul (inklusive IT-Sicherheit-Pflichtberatung) auch volle 30 Beratertage umfassen.
Doch Achtung: Neben den neuen förderbaren Leistungen, gibt es auch nicht mehr förderbare Leistungen – z.B. die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite.

Neue Fördermodule

Wie zuvor erwähnt wurden die Themenfelder von „go-digital“ um zwei neue Bereiche erweitert:
  • Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt. Zu den möglichen Maßnahmen gehören beispielsweise die Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Digitalisierung vorhandener Geschäftsprozesse. Ziel ist eine Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben.
  • Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dieser noch junge Wirtschaftsbereich ist mit großen Potenzialen aber auch Risiken verbunden. Das Modul soll kleine KMU bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen.Inhaltlich kann es zum Beispiel um das Erfassen und Erzeugen von Daten gehen, die Datenidentifizierung, Datenaus- und verwertung. Weitere Aspekte könnten etwa der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Datenverarbeitung oder die Berücksichtigung von rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten im Umgang mit Daten sein. Ziel ist die aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie und Generierung neuer Geschäftsfelder.

Berater für go-digital werden

Mit Start der neuen Förderrichtlinie können auch wieder Anträge auf Autorisierung als Beratungsunternehmen in „go-digital“ gestellt werden. Insbesondere in den neuen Modulen „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“ („go-data“) besteht momentan ein großer Bedarf an qualifizierten Beraterinnen und Beratern. Alle Informationen zur Umsetzung und dem Förderprozess von „go-digital“ finden Sie unter www.innovation-beratung-foerderung.de