Verbraucherpolitik: Transparenz schaffen, Vollzug verbessern

Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft ist es wichtig, den Verbraucherschutz nachvollziehbar, transparent und unbürokratisch zu gestalten. Dementsprechend empfiehlt es sich, die rechtlichen Regelungen, aber auch den Vollzug durch die Behörden verhältnismäßig und bundesweit einheitlich zu formulieren und umzusetzen.
Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:

Wirtschaft benötigt einheitliches Verbraucherverständnis in Europa

Eine Abkehr vom Leitbild des mündigen Verbrauchers würde Unternehmen unterschiedliche Informationsverpflichtungen im In- und Ausland auferlegen. Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft erscheint es deshalb wichtig, den europäischen Maßstab eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers zu stärken, um Informationsangebote und -verpflichtungen europaweit einheitlich vorzuhalten. Neue staatliche Verbraucherinformations- und Bildungsangebote erscheinen aus Unternehmenssicht insbesondere dann verzichtbar, wenn sie rechtskonforme Produkte kritisieren und dadurch der Eindruck entstehen kann, es sei etwas fehlerhaft. Der Staat sollte nur dort neue Verbraucherinformations- und Bildungsangebote in Betracht ziehen, wo nicht bereits unabhängige Institutionen diese herausgeben.

Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollen verzichtbar

Aus Sicht bundesweit agierender Unternehmen sollten Regeln, Maßstäbe und der Bußgeldkatalog bundesweit einheitlich und verhältnismäßig sein. Zusätzliche gesetzlich normierte Informationsangebote für Verbraucher im Laden oder Internet sind nicht erforderlich, sind doch die Überwachungsbehörden zur Gefahrenabwehr verpflichtet. Verbraucherinformationen können nicht ordnungsrechtliche Maßnahmen ersetzen. Außerdem hat die Vergangenheit gezeigt, dass Veröffentlichungen von auch nur vermeintlichen Hygieneverstößen für die Unternehmen „lebenslang“ fortwirken können. Da es seitens der Unternehmen selbst viele Informationsangebote im Laden, auf Homepages oder über Hotlines gibt und Verbände und Unternehmen fortlaufend Seminare und Zertifikatslehrgänge über die Lebensmittelhygiene anbieten, besteht aus Sicht der Wirtschaft kein zusätzlicher Regulierungsbedarf.
Die IHK-Organisation trägt hierzu bei unter anderem durch:
  • die Plattform Onlinehilfe Lebensmittelhygiene, abrufbar unter www.onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de
  • aktuelle Informationen zu Lebensmittelrecht und -hygiene über Themen- und Merkblätter
  • mit der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen auf den Gebieten Lebensmittelqualität und -hygiene
  • Aus- und Weiterbildungsangebote, z. B. die Zertifikatslehrgänge „Fit für‘s Gastrogeschäft“, „Spezialist für Hygienemanagement“ und Unterstützung des „GastroManagementPasses“
  • Schulungen nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung
  • Initiativen zu Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung