International

Saudi Arabien

Neue Hygieneanforderungen für Lebensmittel ab 1. Juli 2021

Die saudi-arabische Lebensmittel- und Medikamentenbehörde (SFDA) hat noch einmal daran erinnert, dass am 1. Juli 2021 die neuen Anforderungen der Lebensmittelhygiene in Kraft treten. Die Vorgaben müssen von allen Betrieben erfüllt werden, die Lebensmittel nach Saudi-Arabien exportieren.
In der Broschüre „Food Hygiene Requirements“ der SFDA werden die Anforderungen zusammengefasst.

01.04.2021

Erhöhung der Zölle /
Anhebung der MWSt von 5 auf 15 %

Update:
Die saudi-arabische Zollverwaltung hat auf ihrer Webseite zwischenzeitlich eine neue – reduzierte – Liste mit 575 Produkten veröffentlicht. Die Zollerhöhungen sind seit dem 20.06.2020 in Kraft.
01.07.2020

Saudi-Arabien hat zum 10. Juni 2020 die Einfuhrzölle auf mehr als 2.000 Tariflinien (57 Kapitel) des saudischen Zolltarifs erhöht. Betroffen sind u.a. folgende Waren:

Nahrungsmittel, Mineralien, chemische Produkte, Plastikwaren, Metalle, Baumaterialien, Textilien, Schuhe, Spielzeug, Zement, Möbel und Kraftfahrzeuge / Kraftfahrzeugteile.

Die angewendeten Zölle (applied tariffs) für die in der beiliegenden Liste aufgeführten Waren werden
teilweise verdreifacht oder sogar vervierfacht. Die Zollerhöhungen bewegen sich jedoch im WTOkonformen
Rahmen. Für Eisen- und Stahlprodukte gilt nun der WTO-konforme Maximalzollsatz (bound tariffs).
Hinweis: Die seit dem 10.06.2020 gültigen erhöhten Zölle sind in der Liste in der linken Spalte aufgeführt.

Die Zollerhöhung folgt auf eine zuvor gemachte Ankündigung Saudi-Arabiens, auch die Mehrwertsteuer (MWSt) deutlich von 5 % auf 15 % anzuheben. Diese Erhöhung soll ab dem 1. Juli 2020 in Kraft treten. Nach Aussage des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft in Saudi-Arabien (AHK) bedarf es noch der finalen Ratifizierung durch den saudischen König.

Für Rückfragen steht die AHK Saudi-Arabien zur Verfügung.
15.06.2020

 

SALEEM – Neues Zulassungsverfahren

Seit dem 1. Januar 2018 wird das derzeitige Konformitätsprogramm der Saudi Standards, Metrology and Quality Organisation (SASO) schrittweise durch das Saudi Product Safety Program (SALEEM) ersetzt. Zu diesem Zweck hat das SASO das neue Online-System SABER entwickelt.

Das Saudi Product Safety Programm „SALEEM“ ist ein integrales Regulierungssystem, das von SASO initiiert wurde, um die auf dem saudischen Markt platzierten Produkte zu kontrollieren, und das Online-Portal SABER – eingeführt am 1. Januar 2019 - ist das webbasierte Tool, um es zu implementieren. Es ist das Kommunikationswerkzeug zwischen registrierten Zertifizierungsstellen und SASO und wird gleichfalls zur Anmeldung von Warenlieferungen und Produktzertifizierungen genutzt. Die Informationen zu den Produkten können sowohl vom Importeur als auch der Zertifizierungsstelle in SABER eingepflegt werden. Erfolgt die Eingabe durch den Importeur, muss darauf geachtet werden, dass dieser die zutreffende Zertifizierungsstelle auswählt.

In Deutschland sind folgende Stellen für eine Zertifizierung akkreditiert:

Bureau Veritas Industry Services GmbH,
DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH,
Intertek Caleb Brett Germany GmbH,
SGS Germany GmbH und
TÜV Rheinland LGA Products GmbH.

Das SALEEM-Programm klassifiziert Produkte in drei Risikokategorien und unterscheidet zwischen regulierten und nicht regulierten Produkten, die nach der Zolltarifnummer (HS-Code) unterschieden werden.  Informationen hierzu erhalten Sie bei den Zertifizierungsstellen.
Update
Information des DIHK über die Aufnahme weiterer Warengruppen in das SALEEM-Schema zur Konformitätszertifizierung über das Online-Portal „Saber“ ab dem 1. August 2019:
Das bisherige Konformitätssystem der saudi-arabischen Organisation für Standards, Metrologie und Qualität (SASO) wird seit einiger Zeit sukzessive durch das neue Saudi Product Safety Programm (SALEEM) ersetzt.
Das SALEEM-Programm soll anhand von produktspezifischen technischen Regulierungen die Qualität und Sicherheit der betroffenen Produkte sicherstellen. Die Antragstellung und Registrierung sowie die Auswahl des durchführenden akkreditierten Prüfinstituts erfolgt für alle betroffenen Waren durch den saudischen Importeur über das Online-Portal „Saber“.
Die Liste der Warengruppen, für die neue technische Regulierungen bzw. Konformitätsstandards erlassen werden, wird ständig erweitert.
Dabei gilt: Ab dem Tag des Inkrafttretens der jeweiligen technischen Regulierung ändert sich auch das Zertifizierungsverfahren, welches dann nur noch über „Saber“ erfolgen kann.  
Wie u. a. die GTAI berichtet, erfolgt die nächste Erweiterung zum 01.08.2019. Hierzu sind folgende neue technische Vorschriften erlassen worden:
  • Technische Vorschrift für selbstausgleichende Elektrotafeln (Scooter).
  • Technische Vorschriften für LKW-Schranken.
  • Technische Vorschrift für abbaubare Kunststoffprodukte.
  • Technische Vorschriften für Batterien und elektrische Zellen.
  • Technische Vorschriften für Farben und Lacke.
Die Auflistung aller Waren samt den technischen Regulierungen, die bereits unter das SALEEM-Schema fallen und über das Saber-Portal registriert werden müssen, finden Sie hier: https://saber.sa/home/regulations
Bisher gültige Konformitätszertifikate (Certificates of Conformity) werden für die hier aufgeführten Waren zum 01.08.2019 nicht mehr akzeptiert.
Ansprechpartner:
Herr Ali Doğan
Delegation der Deutschen Wirtschaft für Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen (AHK Saudi-Arabien)
Phone: +966-92-000-5863 ext. 103
Mail: dogan@ahk-arabia.com

Zertifizierungsvorschrift für Kunststoffverpackungen - Einfuhrverbote für nicht zertifizierte Produkte

Update 6

Wie der DIHK mitteilt, wurde die Anwendung der Vorschriften zur oxo-biologischen Zertifizierung und Markierung von bestimmten Kunststoffprodukten in Saudi-Arabien für Waren der Phase 2 und 3 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Dies gilt insbesondere auch für Stretch Film und Shrink Film Rolls.

Laut einer entsprechenden Mitteilung auf der SASO-Website vom 3. Februar 2020 (auf Arabisch, siehe auch Anlage 1) bleibt die Anwendung der diesbezüglichen Verordnung Nr. M.A-156-16-03-03 damit auf Einweg-Plastikartikel beschränkt, die bereits mit Beginn der Phase 1 im Jahr 2017 erfasst wurden. Die ursprüngliche Liste der „Phase-1-Waren“ wurde 2018 gekürzt. Damit gilt das gemäß der o.g. Verordnung am 12. Dezember 2017 in Kraft getretene Verbot für die Einfuhr von Kunststoffprodukten, die nicht oxo-biologisch abbaubar sind, lediglich für folgende Produktgruppen fort:

- Einkaufstüten, Müllbeutel, Wäschesäcke (HS 39151000, 39173210, 39241090, 39232100, 39241039)
- Einwegtischdecken (39211900, 39232100)

Aus der aktuellen SASO-Mitteilung vom 3. Februar 2020 geht zudem hervor, dass eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der saudi-arabischen Ministerien für Umwelt, Wasser und Landwirtschaft die bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit der oxo-biologischen Abbaubarkeit von Kunststoffprodukten wissenschaftlich und ökologisch (neu) bewerten wird. Ziel sei es, die Recyclingaktivitäten Saudi-Arabiens im Einklang mit modernen Technologien und internationalen Standards zu verbessern.

11.02.2020

Update 5
Die Anwendung der Vorschriften zur oxo-biologischen Zertifizierung und Markierung von Kunststoffprodukten in Saudi-Arabien wurde für einige Produkte erneut verschoben. Nunmehr ist die Zertifizierungspflicht für Produkte der Phase 2 und 3 ab dem 1. September 2019 vorgesehen.
Wie aus den einzelnen updates ersichtlich, führt Saudi-Arabien zurzeit schrittweise ein Zertifizierungs- und Markierungssystem für bestimmte Kunststoffprodukte ein, die oxo-biologisch abbaubar sein müssen.
Nach Auskunft der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Riad (AHK) hat die saudi-arabische Organisation für Standards, Metrologie und Qualität (SASO) den Beginn der 2. und 3. Phase der Umsetzung erneut verschoben. Neuer Starttermin ist nun der 1. September 2019. Dies gilt insbesondere auch für Stretch Film und Shrink Film Rolls.
Die oxo-biologischen Zertifizierungsbestimmungen erstrecken sich sowohl auf Waren, die als eigenständiges Produkt unter den auf der SASO-Website genannten HS-Nummern eingeführt werden, als auch auf Kunststoffprodukte, die lediglich aus Transportgründen zur Umschließung/Verpackung der eigentlich zu importierenden Hauptware verwendet werden.
Die Beantragungspflicht für eine entsprechende Zertifizierung obliegt dem saudischen Warenimporteur. Die betroffenen Kunststoffprodukte werden dabei auf Konformität mit der neuen Regelung geprüft und registriert. Ferner setzen die Registrierung und Zertifizierung der betroffenen Produkte voraus, dass die in Saudi-Arabien ansässigen Hersteller und Importeure u.a. ihre ausländischen Kunststoff-Lieferanten benennen. Es dürfen ausschließlich Kunststoffmaterialien eingeführt werden, die von zugelassenen Lieferanten stammen. Eine Übersicht über bisher zugelassene Unternehmen finden Sie hier (Link). Darunter finden sich bislang keine deutschen Hersteller/Lieferanten. Deutsche Exportverpackungsunternehmen, die SASO-zertifizierte Verpackungsfolien herstellen möchten, müssen sich bei der SASO registrieren. Dies kann unter diesem Link durchgeführt werden.
Für Rückfragen zur Zertifizierungspflicht stehen Ihnen Herr Ali Dogan beim Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Riad (AHK) sowie Frau Rawan Bin Abdan von der SASO zur Verfügung:

Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Saudi-Arabien (AHK)
Kontakt: Herr Ali Dogan
Phone: +966-11 405 0201 ext. 141
Fax: +966-11-4031232
Email: dogan@ahk-arabia.com

Saudi Standards, Metrology and Quality Organization (SASO)
Kontakt: Frau Rawan Bin Abdan
Phone: +966 11 2529099
Email: r.abdan@saso.gov.sa
17.01.2019
Update 4
Die Anwendung der Vorschriften zur oxo-biologischen Zertifizierung und Markierung von Kunststoffprodukten wurde für weitere Produkte, die in der ursprünglichen SASO-Liste für die Phase 1 vorgesehen waren, auf den 1. August 2018 verschoben.
Lediglich für folgende Produkte gilt das am 12. Dezember 2017 in Kraft getretene Verbot für die Einfuhr von Kunststoffprodukten fort, die nicht oxo-biologisch abbaubar sind:
- Einkaufstüten, Müllbeutel, Wäschesäcke (HS 39151000, 39173210, 39241090, 39232100, 39241039)
- Einwegtischdecken  (39211900, 39232100)
Hinweis zur SASO-Liste: Zum Teil gelten für verschiedene Waren die gleichen Zolltarifnummern. Zur Feststellung, welche Frist für die Anwendung der Vorschrift jeweils gilt, ist daher neben der Zolltarifnummer auch die Warenbeschreibung zu beachten. Die Webseite der SASO ist weiterhin nicht auf dem neuesten Stand.
17.04.2018

Update 3
Wie mit Datum 11.01.2018 informiert, dürfen ausgewählte Kunststoffprodukte nur dann eingeführt, hergestellt oder vertrieben werden, wenn diese gemäß Regulierung (M.A-156-16-03-03) "oxo-biologische" abbaubar sind; betroffene Produkte müssen bei der Einfuhr zum Zeitpunkt der Verzollung das Logo der saudi-arabischen Organisation für Standards, Metrologie und Qualität (SASO) aufweisen.
Bei der Umsetzung der Plastikregulierung für Saudi-Arabien wurde nun ein Teilaufschub von der SASO bestätigt. Die aktuellen Anpassungen sind im Update 2 in kursiver und fetter Schrift eingearbeitet worden, um den Zusammenhang darstellen zu können.
08.02.2018

Update 2
In Saudi-Arabien dürfen seit dem 12. Dezember 2017 ausgewählte Kunststoffprodukte nur dann eingeführt, hergestellt oder vertrieben werden, wenn diese gemäß der Regulierung (M.A-156-16-03-03) „oxo-biologisch“ abbaubar sind.
Die Vorschrift betrifft grundsätzlich jegliches Verpackungsmaterial aus Polypropylen (PP) und Polyethylen (PE) ≤ 250 µm, unabhängig vom Verwendungszweck der verpackten Hauptprodukte.
Die betroffenen Produkte müssen bei der Einfuhr zum Zeitpunkt der Verzollung das Logo der saudi-arabischen Organisation für Standards, Metrologie und Qualität (SASO) aufweisen.
Eine Lizenz für die Nutzung des Logos muss bei SASO beantragt werden.
Nach neuesten Informationen wird die Umsetzung der Vorschrift zumindest für Stretch Film (HS 39211300) und Shrink Film rolls (HS 39232100) vom 12. Dezember 2017 auf den 01. August 2018 verschoben werden. Verpackungen von Lebensmitteln sollen erst zum 1. August 2019 von der Regulierung betroffen sein. Die Webseite der SASO ist somit nicht auf dem neuesten Stand.
Die Beantragungspflicht obliegt dem saudischen Warenimporteur. Im Zuge der Lizenzbeantragung werden die betroffenen Kunststoffprodukte auf Konformität mit der neuen Regelung geprüft und registriert. Ferner setzt die Registrierung und Zertifizierung der betroffenen Produkte voraus, dass die in Saudi-Arabien ansässigen Hersteller und Importeure u.a. ihre ausländischen Lieferanten benennen. Es dürfen ausschließlich Kunststoffmaterialien eingeführt werden, die von zugelassenen Lieferanten (Link) stammen.
Eine Übersicht der betroffenen HS-Nummern finden Sie hier (Link).
Wie der DIHK mitteilt, ist nach derzeitigem Kenntnisstand (08.01.2018) die Vorlage einer Verpflichtungserklärung des saudischen Importeurs im Falle eines noch nicht zertifizierten Kunststoffes nach dem 12. Dezember 2017 nicht länger möglich. Diese Möglichkeit bestand nur bei Sendungen ab dem 10. April 2017 bis zum 12. Dezember 2017.
Für Fragen steht Ihnen Herr Hamza vom Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Riad zu Verfügung:
Herr Omar Hamza, Telefon: +966 920005863 ext. 106, Email:  hamza@ahk-arabia.com
Außerdem können Sie sich mit technischen Fragen auch direkt an die SASO wenden:
Mr. Abdullah A. Almuharib, Technical Regulation Dep.
Telefon: +966 11 252 9216, Email: a.muharib@saso.gov.sa | www.saso.gov.sa
Mrs. Rawan A. Bin Abdan , Conformity Certificates Dep.
Telefon: +966 11 2529099,
Email: r.abdan.v@saso.gov.sa | www.saso.gov.sa
11.01.2018

Update 1
Waren, die nicht gemäß der Vorschrift Nr. M.A-156-16-03-03 oxo-biologisch abbaubar sind, können seit dem 12. Dezember 2017 nicht mehr eingeführt werden (Auszug siehe Anhang 1).
Die saudischen Zollbehörden haben nun informiert (siehe Anhang 2), dass entgegen zunächst anderslautender Informationen, auch solche Kunststoffmaterialien von der Zertifizierungspflicht betroffen sind, die lediglich aus Transportgründen zur Umschließung/Verpackung der eigentlich zu importierenden Hauptware verwendet werden (z. B. Folien, mit der Haushaltsgeräte oder Maschinen eingepackt werden).
Unternehmen, die nach dem 12. Dezember 2017 bei der erstmaligen Einfuhr noch gegen die neuen Bestimmungen verstoßen, können eine Abfertigung der Sendung bewirken, indem sie den Zollbehörden eine Verpflichtungserklärung über die künftige Einhaltung der Vorschriften vorlegen. Diese Verpflichtungserklärung (siehe Anhang 3) ist von der zuständigen IHK zu bescheinigen.
18.12.2017

Die Saudi Standards, Metrology and Quality Organisation (SASO) hat im Oktober 2016 eine Zertifizierungsvorschrift für Kunststoffprodukte erlassen. Zum 13. Dezember 2017 soll diese nun verbindlich angewendet werden. Produkte, die nicht den Zertifizierungsbestimmungen entsprechen, dürfen nicht länger eingeführt werden.
Weitere Informationen im Downloadbereich (Zertifizierung Kunststoffverpackung).
07.12.2017