Investitionen im Ausland

Warum im Ausland investieren?
Ein wirtschaftliches Engagement deutscher Unternehmen im Ausland sowie ausländischer Unternehmen in Deutschland kann aus den unterschiedlichsten Motiven erforderlich sein. Historisch gesehen erfolgten sie in erster Linie, um die Zulieferung von Rohstoffen für die jeweils eigene Fertigungsindustrie sicherzustellen. Unter dem Gesichtspunkt der Exportförderung wurde dann nach dem 2. Weltkrieg der Aufbau der Exportmärkte gesehen, der vielfach in der Form der Gründung einer Auslandsniederlassung erfolgte. Mit zunehmender internationaler Arbeitsteilung – Stichwort Globalisierung – sind in vielen Ländern die eher restriktiven Bedingungen für die Investitionen ausländischer Unternehmen der Einsicht gewichen, dass der wirtschaftliche Aufbau im eigenen Land infolge unzureichender, eigener Kapitalbildung nur sehr langsam realisierbar ist. In der Heranziehung von ausländischem Kapital stehen daher die Länder heute vielfach im Wettbewerb miteinander, wobei die jeweils nationalen Regelungen über die Investitionen in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich sind. Unter Investition kann dabei eine Auslandsniederlassung ebenso verstanden werden wie eine kapitalmässige Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen, Sacheinlagen, die Vergabe von Rechten oder technischen Erfahrungen etc.
Eine Fülle von Regelungen gehen mit einer Investition im Ausland einher. Neben den Bestimmungen im Zielland (z.B. rechtliche-, steuerrechtliche Vorgaben, Aufenthaltsrecht) existieren bestimmte Meldepflichten hier in der Bundesrepublik Deutschland. Fragen zur Finanzierung oder zur Sicherheit einer Auslandsinvestition (z.B. nach bestehenden Doppelbesteuerungs- oder Investitionsschutzabkommen) ergeben sind dabei ebenso wie die Suche nach möglicher Förderung durch hiesige oder auch ausländische Institutionen.
 
Die Bundesregierung unterstützt die deutsche Wirtschaft, indem sie über die Investitionsgarantien des Bundes deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gegen politische Risiken absichert . Mit den Garantien ermöglicht die Bundesregierung deutschen Unternehmen den Gang ins Ausland und bietet ihnen langfristigen Schutz und politische Flankierung. Im Auftrag der Bundesregierung übernimmt die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) die Geschäftsführung des Förderinstruments der Investitionsgarantien und ist direkter Ansprechpartner für interessierte Unternehmen und Banken. Weitere Informationen zu den Investitionsgarantien des Bundes - einschließlich geeigneter Ansprechpartner - finden Sie unter www.investitionsgarantien.de