Kanada

Recht und Steuern

Wirtschaftsrecht und Steuern
Anders als das deutsche Recht kennt das kanadische nur eine Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Für diese sind verschiedene Bezeichnungen gebräuchlich (Incorporated „Inc.”, Limited „Ltd.”, Corporation „Corp.”). Innerhalt dieser Rechtsform wird zwischen private und public companies unterschieden, wobei Kriterium ist, ob die corporation, ähnlich einer GmbH, auf einen eng begrenzten Gesellschafterkreis zugeschnitten sein oder, wie eine AG, für die Aufnahme einer Vielzahl von Anlegern und Investoren offen stehen soll.

Weitere, in Kanada übliche Unternehmensformen sind:
Sole Proprietorship Einzelfirma
Branch Geschäftliche Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft
Subsidiary Tochtergesellschaft
General Partnership Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung
Limited Partnership Personengesellschaft mit beschränkter Haftung
Ausländische Investoren haben freien Zugang zu beinahe allen Wirtschaftsbereichen. Lediglich auf Bundesebene
und in einigen Provinzen gibt es wenige Einschränkungen (z.B. Abbau von Naturressourcen, Telekommunikation,Versicherungsbranche). Zuständige Behörde für die Zulassung von ausländischen Investitionen ist das Institut„Investment Canada”, grundsätzlich ist ein ausländisches Investitionsvorhaben genehmigungsfrei.
In Kanada gibt es keine Devisenkontrollen, der Kapital- und Gewinntransfer ist ohne weiteres möglich.
Im kanadischen Steuersystem bestehen grundsätzlich drei Steuerhoheiten nebeneinander: die des Bundes, der Provinzen/Territorien und der Gemeinden. Es umfasst insbesondere die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer (als Teil des Income Tax Act), die „Goods and Service Tax” (GST) als eine bundesweit geltende Umsatzsteuer in Höhe von 5 % (Stand: 4/2008), welche vergleichbar mit der europäischen Mehrwertsteuer ist, sowie Verbrauchsteuern. Die Höhe der Körperschaftssteuer hängt davon ab, in welchem Provinzen das Unternehmen tätig ist. Sie beträgt auf Bundesebene für das laufende Jahr 38 %. Diese reduziert sich jedoch durch einen Abschlag von derzeit 10 % und unter Berücksichtigung weiterer Zu- und Abschläge erheblich.
Zwischen Kanada und der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das sich an das OECD-Musterabkommen anlehnt. Danach steht grundsätzlich dem Staat, aus dem die Einnahmen aus einer Betriebsstätte stammen, das Besteuerungsrecht zu.