Umweltbonus

Kaufprämie für E-Pkw und -Transporter bis 3,5 Tonnen

Die Bundesregierung hat ihre Förderung von E-Fahrzeugen im November noch einmal angepasst. Für Neu- und Gebrauchtwagen wird der Bundesanteil an der Förderung mit der Innovationsprämie verdoppelt. Das Programm lässt sich mit weiteren Förderprogrammen der Bundesregierung kombinieren.
Mit der neuen Richtlinie wird beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.
Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:
  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.
Die Förderung für Kauf oder Leasing teilt sich in einen Hersteller- und einen Bundesanteil. Die höchste Gesamtförderung über 9.480 Euro (brutto) gibt es für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis. Gebrauchtfahrzeuge dürfen höchstens 12 Monate zugelassen sein und maximal 15.000 Kilometer Laufleistung haben. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
Die elektronische Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann erst nach der Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Die Förderung läuft bis 2025.
29.12.2020