Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das BAFA hat das Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) speziell für die Opfer des Hochwassers angepasst. So soll das Programm genutzt werden können, um den Betroffenen beim energieeffizienten Wiederaufbau zu helfen. Bitte beachten Sie die aktuellen Änderungen!
Vereinfachungen für Hochwasseropfer:
- Maßnahmenbeginn vor Antragstellung
- "Wiederanträge" für bereits geförderte und dann zerstörte Anlagen- und Gebäudeteile
- Höhere Kumulierungsgrenzen mit anderen Fördermitteln

Pressemeldung des BAFA
Die Förderichtlinie BEG für Einzelmaßnahmen (Bundeförderung für effiziente Gebäude) fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Im einzelnen sind folgende Bereiche über die neue Förderrichtlinie abgedeckt:

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
→ Zuschuss 20%

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -tore
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegen-den Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Anlagentechnik (außer Heizung)
→ Zuschuss: 20%

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
  • Kältetechnik zur Raumkühlung
  • Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
→ Zuschuss: 20-40%

Jeweils zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder Einspeisung in ein Wärmenetz:
  • Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“)
    nach 2 Jahren muss die Umstellung auf eine Gas-Hybridheizung erfolgen (s.u.)
  • Gas-Hybridheizungen
    Gas Brennwertheizung in Kombination mit Erneuerbaren Energien (z.B. Solar-, Wärmepumpe-, Biomasseanlage). Diese müssen einen Anteil von mindestens 25% gemessen an der Heizlast des Gebäudes erreichen.
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • weitere
Beim Austausch einer Ölheizung wird eine zusätzliche Austauschprämie von 10%-Punkte auf die Förderung gewährt.

Heizungsoptimierung
→ Zuschuss: 20%

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird.
  • hydraulische Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur
  • Im Fall einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechniken

Fachplanung und Baubegleitung
→ Zuschuss: 50%

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der o.g. Maßnahmen. Diese Leistungen können nur gefördert werden, wenn sie durch einen Energieeffizi-enz-Experten oder einen zusätzlich zu diesem beauftragten Dritten erbracht werden.

Förderfähige Kosten

Zu den förderfähigen Kosten gehören neben den direkt mit der energetischen Sanie-rungsmaßnahme verbundenen Materialkosten jeweils auch die Kosten für den fachge-rechten Einbau bzw. die Installation, die Kosten für die Inbetriebnahme von Anlagen, so-wie die Kosten der zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Umfeldmaßnahmen (z.B. Baustelleneinrichtung, Baugerüst, Deinstallation und Entsorgung der Altanlage).
01.08.2022