Aktuelle gesetzliche Regelungen

Merkblatt zum KWKG aktualisiert

Mit dem Kohleausstiegsgesetz wurde 2020 einmal mehr auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) umfassend novelliert. Es kam vor allem zur Einführung neuer Boni, was den Komplexitätsgrad dieses Gesetzes weiter erhöht hat. Am Ende des Jahres erfolgte dann noch die grundsätzliche beihilferechtliche Einigung mit der EU-Kommission, was wiederum erneut zahlreiche Änderungen mit sich brachte, die mit der EEG-Novelle kurz vor Jahreswechsel umgesetzt wurden.
Die gute Nachricht, auch wenn die finale Entscheidung noch aussteht: Das KWKG ist nun (weitgehend) bis Ende 2026 von Brüssel genehmigt. Planungen für neue KWK-Anlagen können sich daher auf einen gleichbleibenden Rechtsrahmen stützen, sofern kommende Bundesregierungen keine weiteren Änderungen am Gesetz vornehmen.
Für KWK-Anlagen ebenfalls relevant sind die Regelungen im EEG, sofern der Strom ganz oder teilweise selbst verbraucht werden soll, sowie des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), mit dem seit dem 1. Januar 2021 fossile Brennstoffe einen CO2-Preis erhalten. Bei beiden Gesetzen gab es 2020 die KWK betreffende Änderungen, die ebenfalls im Merkblatt berücksichtigt werden. Weitere Änderungen im EEG stehen vor der Tür, auch wenn noch nicht absehbar ist, inwieweit auch die KWK davon betroffen sein wird. Beim BEHG fehlt noch die Kompensationsverordnung, die ebenfalls Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Projekten haben kann. Sobald diese verabschiedet ist, werden wir das Merkblatt erneut überarbeiten. Die aktuelle Überarbeitung betrifft die Entscheidung der Clearingstelle EEG|KWKG zur kaufmännisch-bilanziellen Durchleitung.
Das Merkblatt soll eine Orientierung geben, sich in dem „Dschungel“ des KWKG und benachbarten Gesetzen zurechtzufinden. Daher finden Sie auch zahlreiche weiterführende Links. Bei Änderungen am Rechtsrahmen bemühen
wir uns, das Merkblatt so rasch wie möglich zu aktualisieren.
Quelle: DIHK
05.02.2021