Erneuerbare Energien

Bundesrat fordert Änderungen an der EEG-Novelle

Der Bundesrat hat am 6. November 2020 umfassend zum Entwurf der Bundesregierung für ein geändertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Stellung genommen. Die Ländervertreter begrüßen das Ziel der Treibhausgasneutralität bei der Stromerzeugung und beim Stromverbrauch bereits vor dem Jahr 2050.
Aus Sicht des Bundesrates reichen die Ausbaupfade jedoch nicht aus, um das Ziel eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch tatsächlich zu erreichen, weil der von der Regierung zugrunde gelegte Bruttostromverbrauch zu niedrig angesetzt sei. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Anpassung der Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energieträger vorzulegen, damit das 65-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2030 planungssicher erreicht wird. Die Länderkammer hält dazu eine deutliche Steigerung des Ausbaus der Windenergie an Land und der Photovoltaik für erforderlich.
Abgrenzung von Drittstrommengen größtes Problem
Der Bundesrat begrüßt die im Gesetzentwurf enthaltene neue Ausbau-Perspektive für Offshore-Windenergie, mahnt aber zusätzliche Maßnahmen an, damit der Zubau bereits ab 2025 wieder an Fahrt gewinnt. Nach den Regierungsplänen sollen Kommunen künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden. Vorgesehen ist auch eine Verbesserung der Anreize für Mieterstrom sowie der Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung. Doch gerade bei der Eigenerzeugung setzt die Kritik vieler Betriebe an: Die weiterhin bestehende Rechtsunsicherheit bei der Abgrenzung sogenannter Drittstrommengen auf dem Betriebsgelände ist für Unternehmen ein großes Problem. Erschwerend werden die bestehenden Schätzmöglichkeiten wohl nicht über 2020 hinaus verlängert.
Das novellierte EEG soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
10.11.2020