Nr. 73442

Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz


Das Gesetz sieht die rechtlich verbindliche Festlegung von Sorgfalts- und sonstigen Handlungspflichten hinsichtlich international anerkannter Menschenrechte vor. Unternehmen müssen künftig prüfen, ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen.

Update 30.04.2024: Verschiebung der Einreichungsfrist für Berichte

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Frist für die Einreichung von Berichten, die gemäß § 10 Abs. 2 LkSG erstellt werden müssen, verlängert. Die Berichte müssen nun nicht mehr bis zum 31. Mai 2024, sondern bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen. Erst ab dem 1. Januar 2025 wird das BAFA das Vorliegen der LkSG-Berichte von Unternehmen sowie deren Veröffentlichung nachprüfen. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des BAFA.
Falls bis zum 31. Dezember 2024 das Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting-Richtlinie in Kraft tritt, greift darüber hinaus eine Ersetzungsbefugnis. Unternehmen können dann ihren Nachhaltigkeitsbericht einreichen und müssen nicht zusätzlich einen LkSG-Bericht nach den Vorgaben des BAFA erstellen.
CSDDD: Den vom Europäischen Parlament am 24. April 2024 verabschiedeten Rechtstext muss nun noch der Rat der EU verabschieden. Dies wird voraussichtlich am 23. Mai 2024 im Rahmen des Wettbewerbsfähigkeitsrates der Fall sein. Die Richtlinie tritt dann 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht beträgt 2 Jahre.

BAFA veröffentlicht überarbeiteten Fragebogen für die Berichtspflicht

Das BAFA hat den Fragebogen für die Berichtspflicht im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes überarbeitet. Bei der neuen Version handelt es sich nun um eine elektronische Eingabemaske.
Der elektronische Fragebogen kann zunächst als Test ausgefüllt werden, um sich vorab über das Format zu informieren.
Weiterhin gilt, dass die Vorlage der Berichte erst zum Juni 2024 überprüft werden. Nach bisherigen Informationen wurde der Inhalt nicht verändert, nur das Fragenformat wurde von Multiple-Choice in offenere Fragen umgeändert.

Bundesrat billigt Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Mit einem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten will die Bundesregierung die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen umsetzen.
Am 11. Juni wurde das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) vom Bundestag angenommen, am 25. Juni 2021 vom Bundesrat beschlossen und am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.“
Betroffene Unternehmen müssen künftig prüfen, ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen.
Hintergrund
Hintergrund ist der Nationale Aktionsplan (NAP), der 2016 von der Bundesregierung auf der Grundlage der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen erstellt wurde. Damit sollten die Kräfte der verschiedenen Akteure aus Staat, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften gebündelt und ein Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten geleistet werden. In einem 2-stufigen Monitoring-Verfahren (1. Erhebungsphase 2019 und 2. Erhebungsphase 2020) stellte sich heraus, dass lediglich zwischen 13 und 17 % der befragten Unternehmen die Anforderungen des NAP erfüllen und damit die Zielstellung von 50 % verfehlt wurde. Infolgedessen will die Bundesregierung rechtlich verbindliche Sorgfaltsstandards in Form eines nationalen Gesetzes einführen.
Inhalte
Folgende Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gelten ab 1. Januar 2023 für Unternehmen, die
  1. ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und
  2. in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland entsandte Arbeitnehmer sind erfasst.
Außerdem ist das Gesetz anzuwenden auf Unternehmen, die eine Zweigniederlassung gemäß § 13 d des Handelsgesetzbuchs im Inland haben und dort mindestens 3000 Arbeitnehmer beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 betragen die vorgesehenen Schwellenwerte jeweils 1.000 Arbeitnehmer.
Betroffene Unternehmen müssen ihr Bekenntnis zu Menschenrechten in einer Grundsatzerklärung darstellen und eine Risikoanalyse durchführen. Außerdem gilt unter anderem die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements, z.B. durch Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten. Ebenso wird verlangt, Präventions- und Abhilfemaßnahmen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen zu schaffen, ein Beschwerdeverfahren einzurichten und einen jährlichen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu erstellen. Die Pflichten zu Risikoanalyse und Präventions- und Abhilfemaßnahmen gelten dann auch ohne Kenntnis über einen Verstoß zunächst nur in Bezug auf den eigenen Geschäftsbereich und den direkten (unmittelbaren) Zulieferer. Dazu gehören nach §6 LkSG bspw.:
  • Berücksichtigung der Sorgfaltspflichten bei der Auswahl eines unmittelbaren Zulieferers
  • vertragliche Zusicherung eines unmittelbaren Zulieferers, dass dieser die verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben einhält und entlang der Lieferkette angemessen adressiert
  • Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechtsstrategie
Erlangt ein Unternehmen aber substantiierte Kenntnis über einen möglichen Verstoß gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichten bei mittelbaren (indirekten) Zulieferern, hat es die o. g. Präventionsmaßnahmen (nach §6 LkSG) auch gegenüber dem Verursacher zu verankern. Demzufolge kommen auch auf kleinere Unternehmen entlang der Lieferkette, die nicht direkt dem Anwendungsbereich des Gesetzes zuzuordnen sind, neue Pflichten zu.
Das Sorgfaltspflichtengesetz soll durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert werden. Bei Verletzung der Pflichten nach dem Gesetz drohen Bußgelder. Das BAFA ist für die Prüfung der Berichterstattung der Unternehmen und die stichprobenartige Kontrolle nach einem risikobasierten Ansatz zuständig. Das bedeutet, dass das BAFA sich zunächst auf die Unternehmen mit den größten Risiken konzentrieren wird. Zudem können von Menschenrechtsverletzungen Betroffene bei der Behörde beantragen, dass Unternehmen überprüft werden. Verwehrt die Behörde dies, steht ihnen der Verwaltungsgerichtsweg offen.

Online-Tools und Hilfestellungen zur Bewertung und Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten:

Das kostenlose Unterstützungsangebot der Bundesregierung hilft Unternehmen aller Branchen und Größen bei der strategischen Ausrichtung ihrer Geschäftstätigkeiten, der Identifizierung von menschenrechtlichen Risiken und der Umsetzung von passenden Maßnahmen.
Globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zählen auch für deutsche KMU und Mittelständler zum Alltag. Doch woher können Sie wissen, unter welchen Arbeitsbedingungen Rohstoffe abgebaut oder Umweltschutzaspekte berücksichtigt wurden? Der kostenfreie KMU Kompass unterstützt Unternehmen bei dieser Fragestellung konkret und praxisnah. Das erleichtert es Ihnen, gezielte Maßnahmen zu ergreifen und ihrer Sorgfalt nachkommen.
Der CSR Risiko-Check ist ein Online-Tool für Unternehmen und Wirtschaftsakteure mit Aktivitäten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das von MVO Nederland entwickelte Tool bietet Unternehmen einen ersten Einstieg zur Einschätzung der lokalen Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen.

NIS-2 – Die neue Richtlinie für Cybersicherheit richtig umsetzen

Webinar

Die NIS-2-Richtlinie (NIS – Network and Information Security) regelt die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen. Mit Inkrafttreten einer neuen Richtlinie entstehen ab Oktober 2024 auch für viele Unternehmen, die bisher nicht von diesen Vorschriften betroffen waren, verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten.
Vor diesem Hintergrund ist die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in aller Munde und wirft wichtige Fragen auf wie:
  • Ist mein Unternehmen davon betroffen?
  • Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
In diesem Webinar bekommen die Teilnehmer von der Expertin der Transferstelle CYBERsicher, Sophie Haak, Antworten auf diese Fragen. Ebenso werden Best Practices vorgestellt. Sie erhalten Einblick in die Sicherung kritischer Infrastrukturen, digitaler Dienste und Datenschutz.
Das Webinar findet in Kooperation mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Ilmenau und der Transferstelle CYBERsicher statt.
Quelle: Mittelstand-Digital Zentrum Ilmenau

Veranstaltungsangebote Energie und Klimaschutz

Energy Efficiency Award 2024 – Gewinner gesucht!

Private und öffentliche Unternehmen können sich ab sofort auf den Energy Efficiency Award 2024 bewerben. Prämiert werden innovative Projekte und Konzepte, die aufzeigen, wie Unternehmen erfolgreich den Energieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen senken. Im Fokus stehen innovative und wirkungsvolle Ansätze der umgesetzten Energiewende, die gut auf weitere Unternehmen übertragen werden können. Die Unternehmen können sich in vier Wettbewerbskategorien bewerben. Zusätzlich wird ein mit 5.000 Euro dotierter Sonderpreis für das Klimaschutz-Engagement eines kleinen bis mittleren Unternehmens vergeben.
Im Fokus stehen Projekte zur Energie- und Senkung der Treibhausgase sowie Konzepte, die aufzeigen, wie der Weg in die Klimaneutralität und die Transformation der Industrie gelingen kann. Interessierte Unternehmen können ihre Bewerbungen einzeln oder auch gemeinsam in diesen vier Kategorien einreichen:
  • Think big! Komplexe Energiewendeprojekte
  • Von clever bis digital! Die Bandbreite der Energieeffizienz
  • Gemeinsam mehr erreichen! Energiedienstleister als Enabler der Energiewende
  • Moving forward! Konzepte für eine klimaneutrale Zukunft
Alle Gewinner und Nominierten erhalten eine Urkunde und ein Siegel für ihre Öffentlichkeitsarbeit und werden auf dem im Rahmen des dena Energiewende-Kongresses am 11. November 2024 in Berlin ausgezeichnet. Die Preisträger der vier Kategorien werden in einem kurzen Film portraitiert.
Der Award wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.
Bewerbungsschluss ist der 7. Juni 2024.
Für den dena Energy Efficiency Award können Sie sich hier bewerben.

Einbindung in das unternehmerische Innovationsmanagement

Save the date

Das 17. Thüringer Forschungs- und Technologieforum 2024 nimmt in diesem Jahr die Entwicklungen rund um die Prozessdatenanalyse und Auswertung, die rechtlichen Herausforderungen aus der EU-Gesetzgebung an die Industrie und die Anreize der aktuellen Thüringer FuE-Förderung für das betriebliche Innovationsmanagement in den Blick.
Prozessdaten stellen aktuell und zukünftig die zentrale Grundlage für wertschöpfende Prozesse im Fertigungsumfeld dar. Insbesondere im Bereich der Prozesssicherheit, Effizienz und Nachverfolgbarkeit sind sie nicht mehr wegzudenken. In der Veranstaltung werden Beispiele aufgezeigt, wie Daten erhoben, mittels standardisierter Schnittstellen übertragen und automatisiert ausgewertet und nutzbar gemacht werden können. Konkret werden Lösungen aus Forschung und angewandter Praxis im Bereich IoT, OPC-UA Schnittstellen, In-Prozess-Sensorik und KI-gestützter Qualitätssicherung präsentiert und diese mit einem Erfahrungsbericht aus der betrieblichen Praxis abgeglichen.
Nicht weniger intensiv sind die Entwicklungen im Bereich der europäischen Gesetzgebung. Mit einer Vielzahl an Verordnungen, Richtlinien, Regularien und Standards versucht die Legislative mit den rasanten technischen Innovationen, den globalen Entwicklungen und Transformationsprozessen regulierend Schritt zu halten. Die Thüringer Unternehmen werden durch vielfältige Regulatorien bezüglich Produkthaftung, CE-Kennzeichnung, Nachhaltigkeit, digitaler Produktpass etc., etc. massiv unter Druck gesetzt. Zudem werfen die Innovationssprünge rund um Cyber, KI und Digitalisierung Fragestellungen für die rechtsichere betriebliche Umsetzung auf, die in der Veranstaltung lösungsorientiert beantwortet werden sollen.
Und dann noch die Kosten: Neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, ist mit hohen Projektaufwendungen verbunden. Hier kann man sich einerseits mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen in FuE-Verbünden ressourcenschonend und Synergien bildend zusammenschließen, anderseits aber auch die Innovationsanreize von „Thüringen MOTIVation“ nutzen. Die Innovationsförderung soll die Umsetzung von Innovationsprojekten finanziell unterstützen. Doch kommt die neue FuE-Förderung auch an? Eine Antwort gibt die Veranstaltung mit einem Blick in die aktuelle Förderpraxis.
Termin:
28. Mai 2024

Veranstaltungsort:
GFE - Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung Schmalkalden e.V.
Näherstiller Str. 10
98574 Schmalkalden
Agenda
11:00 Uhr Optional: Rundgang durch die GFE - Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung Schmalkalden e.V.
12:30 Uhr Eintreffen / Registrierung / Mittagsimbiss
13:00 Uhr Begrüßung
Torsten Herrmann – Präsident, IHK Südthüringen
13:15 Uhr Die aktuelle Thüringer Innovationslandschaft
Dr. Sebastian Stark – Referatsleiter Technologieförderung, Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
13:30 Uhr Was lernen wir aus Prozessdaten? Von der Werkzeugschneide bis zum Shopfloor
Dr.-Ing. Florian Welzel – Geschäftsführer, GFE - Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung Schmalkalden e.V.
14:00 Uhr Datenmanagementsysteme in der Praxis – Ein Erfahrungsbericht
Torsten Herrmann – Geschäftsführer, Hehnke GmbH & Co. KG
14:30 Uhr Pause
15:00 Uhr Cyber, neue Produkthaftung und KI – Rechtliche Herausforderungen aus der EU an die Industrie
Prof. Dr. Thomas Klindt – Rechtsanwalt / Partner / Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbH
16:30 Uhr Thüringen Verbund Dynamik & Co. in der Praxis – Die aktuelle FuE-Förderung in Thüringer Innovationsprojekten
Hendrik Schade – Abteilungsleiter Technologieförderung, Thüringer Aufbaubank
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Quelle: IHK Südthüringen

Work Health Day Thüringen 2024

Alles Psyche oder was - fragen sich viele Unternehmen und blicken mit Sorge auf den Trend der Fehlzeiten.
Am Thema Mental Health kommt mittlerweile keiner mehr vorbei!
Die Entwicklung der AU-Tage aufgrund von Stress, psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen ist alarmierend und in der Arbeitsweit deutlich spürbar.
Aber - es gibt Unternehmen, die diese Herausforderung proaktiv angehen, mental gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen schaffen und damit sogar Mitarbeiter binden.
Darüber hinaus gibt es Hilfe und Unterstützungsangebote für Arbeitnehmer & Arbeitgeber, die viele noch nicht kennen.
Unter dem Motto „Mental Health in der Arbeitswelt - Esoterik oder Standard moderner Arbeit“ treffen sich am 28. Mai 2024 Unternehmen, um diese Thematik näher zu beleuchten, praxisnahe Lösungsansätze zu erfahren und sich mit anderen auszutauschen.
Welche wirksame Rolle ein betriebliches Gesundheitsmanagement dabei spielen kann und welche Chancen bzw. Grenzen bestehen, erfahren die Teilnehmer durch Experten-Impulse, Workshops sowie in einer interaktiven Diskussionsrunde.
Quelle: BBGM