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Webinar-Reihe für Gründungsinteressierte

Jetzt anmelden!

Sie haben eine Idee und wollen diese im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit verwirklichen? Die kostenfreie Webinar-Reihe der Thüringer Industrie- und Handelskammern informiert, beantwortet erste Fragen und zeigt Ansprechpartner für den Start in die Selbstständigkeit auf.
Termine und Anmeldung:
  • 27. Mai 2024, 15:00-16:00 Uhr |
    Finanzierung im Gründungsbereich | IHK Ostthüringen | zur Anmeldung
  • 3. Juni 2024, 10:00-11:00 Uhr |
    Altersvorsorge – Was Gründer wissen sollten! | IHK Südthüringen | zur Anmeldung
  • 17. Juni 2024, 16:00-17:00 Uhr |
    Gründen im Nebenerwerb | IHK Erfurt | zur Anmeldung
Die Webinar-Reihe bietet viele Vorteile:
  • bequem von zu Hause oder unterwegs teilnehmen
  • kompakte Informationen erhalten
  • Überblick über die vielfältigen Beratungsangebote einsehen
  • erste Anlaufstellen und Ansprechpartner erfahren
Veranstalter ist die jeweils ausrichtende Thüringer Industrie- und Handelskammer.

Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz


Das Gesetz sieht die rechtlich verbindliche Festlegung von Sorgfalts- und sonstigen Handlungspflichten hinsichtlich international anerkannter Menschenrechte vor. Unternehmen müssen künftig prüfen, ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen.

Update 30.04.2024: Verschiebung der Einreichungsfrist für Berichte

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Frist für die Einreichung von Berichten, die gemäß § 10 Abs. 2 LkSG erstellt werden müssen, verlängert. Die Berichte müssen nun nicht mehr bis zum 31. Mai 2024, sondern bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen. Erst ab dem 1. Januar 2025 wird das BAFA das Vorliegen der LkSG-Berichte von Unternehmen sowie deren Veröffentlichung nachprüfen. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des BAFA.
Falls bis zum 31. Dezember 2024 das Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting-Richtlinie in Kraft tritt, greift darüber hinaus eine Ersetzungsbefugnis. Unternehmen können dann ihren Nachhaltigkeitsbericht einreichen und müssen nicht zusätzlich einen LkSG-Bericht nach den Vorgaben des BAFA erstellen.
CSDDD: Den vom Europäischen Parlament am 24. April 2024 verabschiedeten Rechtstext muss nun noch der Rat der EU verabschieden. Dies wird voraussichtlich am 23. Mai 2024 im Rahmen des Wettbewerbsfähigkeitsrates der Fall sein. Die Richtlinie tritt dann 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht beträgt 2 Jahre.

BAFA veröffentlicht überarbeiteten Fragebogen für die Berichtspflicht

Das BAFA hat den Fragebogen für die Berichtspflicht im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes überarbeitet. Bei der neuen Version handelt es sich nun um eine elektronische Eingabemaske.
Der elektronische Fragebogen kann zunächst als Test ausgefüllt werden, um sich vorab über das Format zu informieren.
Weiterhin gilt, dass die Vorlage der Berichte erst zum Juni 2024 überprüft werden. Nach bisherigen Informationen wurde der Inhalt nicht verändert, nur das Fragenformat wurde von Multiple-Choice in offenere Fragen umgeändert.

Bundesrat billigt Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Mit einem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten will die Bundesregierung die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen umsetzen.
Am 11. Juni wurde das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) vom Bundestag angenommen, am 25. Juni 2021 vom Bundesrat beschlossen und am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.“
Betroffene Unternehmen müssen künftig prüfen, ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen.
Hintergrund
Hintergrund ist der Nationale Aktionsplan (NAP), der 2016 von der Bundesregierung auf der Grundlage der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen erstellt wurde. Damit sollten die Kräfte der verschiedenen Akteure aus Staat, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften gebündelt und ein Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten geleistet werden. In einem 2-stufigen Monitoring-Verfahren (1. Erhebungsphase 2019 und 2. Erhebungsphase 2020) stellte sich heraus, dass lediglich zwischen 13 und 17 % der befragten Unternehmen die Anforderungen des NAP erfüllen und damit die Zielstellung von 50 % verfehlt wurde. Infolgedessen will die Bundesregierung rechtlich verbindliche Sorgfaltsstandards in Form eines nationalen Gesetzes einführen.
Inhalte
Folgende Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gelten ab 1. Januar 2023 für Unternehmen, die
  1. ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und
  2. in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland entsandte Arbeitnehmer sind erfasst.
Außerdem ist das Gesetz anzuwenden auf Unternehmen, die eine Zweigniederlassung gemäß § 13 d des Handelsgesetzbuchs im Inland haben und dort mindestens 3000 Arbeitnehmer beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 betragen die vorgesehenen Schwellenwerte jeweils 1.000 Arbeitnehmer.
Betroffene Unternehmen müssen ihr Bekenntnis zu Menschenrechten in einer Grundsatzerklärung darstellen und eine Risikoanalyse durchführen. Außerdem gilt unter anderem die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements, z.B. durch Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten. Ebenso wird verlangt, Präventions- und Abhilfemaßnahmen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen zu schaffen, ein Beschwerdeverfahren einzurichten und einen jährlichen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu erstellen. Die Pflichten zu Risikoanalyse und Präventions- und Abhilfemaßnahmen gelten dann auch ohne Kenntnis über einen Verstoß zunächst nur in Bezug auf den eigenen Geschäftsbereich und den direkten (unmittelbaren) Zulieferer. Dazu gehören nach §6 LkSG bspw.:
  • Berücksichtigung der Sorgfaltspflichten bei der Auswahl eines unmittelbaren Zulieferers
  • vertragliche Zusicherung eines unmittelbaren Zulieferers, dass dieser die verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben einhält und entlang der Lieferkette angemessen adressiert
  • Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechtsstrategie
Erlangt ein Unternehmen aber substantiierte Kenntnis über einen möglichen Verstoß gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichten bei mittelbaren (indirekten) Zulieferern, hat es die o. g. Präventionsmaßnahmen (nach §6 LkSG) auch gegenüber dem Verursacher zu verankern. Demzufolge kommen auch auf kleinere Unternehmen entlang der Lieferkette, die nicht direkt dem Anwendungsbereich des Gesetzes zuzuordnen sind, neue Pflichten zu.
Das Sorgfaltspflichtengesetz soll durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert werden. Bei Verletzung der Pflichten nach dem Gesetz drohen Bußgelder. Das BAFA ist für die Prüfung der Berichterstattung der Unternehmen und die stichprobenartige Kontrolle nach einem risikobasierten Ansatz zuständig. Das bedeutet, dass das BAFA sich zunächst auf die Unternehmen mit den größten Risiken konzentrieren wird. Zudem können von Menschenrechtsverletzungen Betroffene bei der Behörde beantragen, dass Unternehmen überprüft werden. Verwehrt die Behörde dies, steht ihnen der Verwaltungsgerichtsweg offen.

Online-Tools und Hilfestellungen zur Bewertung und Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten:

Das kostenlose Unterstützungsangebot der Bundesregierung hilft Unternehmen aller Branchen und Größen bei der strategischen Ausrichtung ihrer Geschäftstätigkeiten, der Identifizierung von menschenrechtlichen Risiken und der Umsetzung von passenden Maßnahmen.
Globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zählen auch für deutsche KMU und Mittelständler zum Alltag. Doch woher können Sie wissen, unter welchen Arbeitsbedingungen Rohstoffe abgebaut oder Umweltschutzaspekte berücksichtigt wurden? Der kostenfreie KMU Kompass unterstützt Unternehmen bei dieser Fragestellung konkret und praxisnah. Das erleichtert es Ihnen, gezielte Maßnahmen zu ergreifen und ihrer Sorgfalt nachkommen.
Der CSR Risiko-Check ist ein Online-Tool für Unternehmen und Wirtschaftsakteure mit Aktivitäten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das von MVO Nederland entwickelte Tool bietet Unternehmen einen ersten Einstieg zur Einschätzung der lokalen Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen.

Veranstaltungsangebote Energie und Klimaschutz

Energy Efficiency Award 2024 – Gewinner gesucht!

Private und öffentliche Unternehmen können sich ab sofort auf den Energy Efficiency Award 2024 bewerben. Prämiert werden innovative Projekte und Konzepte, die aufzeigen, wie Unternehmen erfolgreich den Energieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen senken. Im Fokus stehen innovative und wirkungsvolle Ansätze der umgesetzten Energiewende, die gut auf weitere Unternehmen übertragen werden können. Die Unternehmen können sich in vier Wettbewerbskategorien bewerben. Zusätzlich wird ein mit 5.000 Euro dotierter Sonderpreis für das Klimaschutz-Engagement eines kleinen bis mittleren Unternehmens vergeben.
Im Fokus stehen Projekte zur Energie- und Senkung der Treibhausgase sowie Konzepte, die aufzeigen, wie der Weg in die Klimaneutralität und die Transformation der Industrie gelingen kann. Interessierte Unternehmen können ihre Bewerbungen einzeln oder auch gemeinsam in diesen vier Kategorien einreichen:
  • Think big! Komplexe Energiewendeprojekte
  • Von clever bis digital! Die Bandbreite der Energieeffizienz
  • Gemeinsam mehr erreichen! Energiedienstleister als Enabler der Energiewende
  • Moving forward! Konzepte für eine klimaneutrale Zukunft
Alle Gewinner und Nominierten erhalten eine Urkunde und ein Siegel für ihre Öffentlichkeitsarbeit und werden auf dem im Rahmen des dena Energiewende-Kongresses am 11. November 2024 in Berlin ausgezeichnet. Die Preisträger der vier Kategorien werden in einem kurzen Film portraitiert.
Der Award wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.
Bewerbungsschluss ist der 7. Juni 2024.
Für den dena Energy Efficiency Award können Sie sich hier bewerben.

Thüringer Kammernetzwerk Unternehmensnachfolge

Veranstaltungsreihe „Roadshow Unternehmensnachfolge“

Die Gründergeneration aus den 1990iger Jahren steht in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Über 600 Unternehmen jährlich suchen deshalb in Thüringen eine Nachfolgelösung, um den Fortbestand ihres Lebenswerkes zu sichern.
Zur Unterstützung und Begleitung der Nachfolgevorhaben schlossen sich die Thüringer Wirtschaftskammern 2022 zum „Kammernetzwerk Unternehmensnachfolge“ zusammen. Die Kammern sind für ihre Mitgliedsunternehmen deshalb erster Ansprechpartner beim Thema Unternehmensnachfolge, geben eine erste Orientierung und können bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger helfen.
Die Veranstaltungsreihe „Roadshow Unternehmensnachfolge“ ist ein Bestandteil der Netzwerkarbeit und ist bei den Unternehmen als feste Größe etabliert. In den Veranstaltungen geben Experten wichtige Hinweise Rund um das Thema Unternehmensnachfolge. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich zu ausgewählten Themen wie Nachfolgeplanung, Nachfolgersuche, Notfallplanung, Finanzierung und zu steuerlichen Aspekten der Unternehmensnachfolge zu informieren, individuelle Fragen zu besprechen und Erfahrungen auszutauschen.

Durchgeführte Veranstaltungen 2024:

Geplante Veranstaltungen 2024:

Sprechtag Unternehmensnachfolge

Termin:
12. Juni 2024
Ort:
Innovations- und Gründerzentrum (IGZ) Rudolstadt,
Prof. Hermann-Klare-Str. 6, 07407 Rudolstadt

Weitere Veranstaltungen im Thüringer Netzwerk Unternehmensnachfolge finden Sie hier.

Aktuelle Planungsverfahren

Betroffenheit prüfen!

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie laufende Planungsvorhaben aus Landes-, Regional-, Fach- und Bauleitplanungen zu denen die IHK Ostthüringen zu Gera als Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert ist:

Ort/Region

Planung

Vorhaben

Termin

Stadt Hermsdorf
Bebauungsplan
03.05.2024
Gemeinde Lausnitz
Bebauungsplan
15.05.2024
Gemeinde Vollmershain
Bebauungsplan
24.05.2024
Gemeinde Vollmershain
Flächennutzungsplan
24.05.2024
Stadt Zeulenroda-Triebes
Bebauungsplan
24.05.2024
Gemeinde Zöllnitz
vorhabenbezogener Bebauungsplan
31.05.2024
Gemeinde Zöllnitz
Flächennutzungsplan
31.05.2024
Stadt Hohenleuben
vorhabenbezogener Bebauungsplan
31.05.2024
Stadt Hohenleuben
Flächennutzungsplan
31.05.2024
Gemeinde Jenalöbnitz
Ergänzungssatzung
07.06.2024
Stadt Gera,
Landkreis Greiz,
Saale-Holzland-Kreis
Planfeststellungsverfahren
12.06.2024
Wenn Sie nähere Informationen zu einem Vorhaben erhalten, die Planungsunterlagen einsehen oder sich zu einzelnen Vorhaben äußern möchten, wenden Sie sich bitte an Pierre Menestrière.
Pierre Menestrière
Wirtschaft und Technologie
Verkehr | Regionalentwicklung