Höhere Berufsbildung

Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Metall


Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
    Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Metallberuf
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis oder eine mindestens 4-jährige einschlägige Berufspraxis
  • und Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung oder gleichwertiger Regelung
  • Handlungsspezifische Qualifikationen Erfolgreicher Abschluss des Prüfungsteiles "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt,
  • zusätzlich 1 weiteres Jahr Berufspraxis (ohne Ausbildungs-Abschlussprüfung: 2 weitere Jahre Berufspraxis)
  • Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters haben.
     
Prüfungstermine
Eine Übersicht der Prüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldeschluss für die Prüfungen ist jeweils der
- 30. Dezember für die Frühjahrsprüfung
- 30. Juni für die Herbstprüfung



Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen zu Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
 
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im https://wis.ihk.de/

Eine Übersicht der von der SIHK-Akademie angebotenen Lehrgänge finden Sie hier oder unter Tel.: 02331-92267-0


31.01.2023