Azubi-Frage des Monats
Muss ich am Tag vor meiner Prüfung arbeiten?
Dies bedeutet, dass Auszubildende - egal ob minderjährig oder volljährig - ab sofort am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung frei bekommen müssen. Auszubildende müssen dafür nicht extra Urlaub nehmen. Dies wird im § 15 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Trotz Freistellung ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet die Ausbildungsvergütung für diesen Tag zu zahlen.
Die Freistellungspflicht gilt nur für den Vortag vor der schriftlichen Prüfung der Abschlussprüfung!
Die Freistellungspflicht gilt nur für den Vortag vor der schriftlichen Prüfung der Abschlussprüfung!
06.12.2023