Azubi-Frage des Monats

Muss ich am Tag vor meiner Prüfung arbeiten?

Dies bedeutet, dass Auszubildende - egal ob minderjährig oder volljährig - ab sofort am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung frei bekommen müssen. Auszubildende müssen dafür nicht extra Urlaub nehmen. Dies wird im § 15 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Trotz Freistellung ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet die Ausbildungsvergütung für diesen Tag zu zahlen.
Die Freistellungspflicht gilt nur für den Vortag vor der schriftlichen Prüfung der Abschlussprüfung!
06.12.2023