FAQs der Berufsausbildung

Wann kann ein Ausbildungsverhältnis verlängert werden?

Verlängerung im Ausnahmefall:
· In Ausnahmefällen können Auszubildende in einem bestehenden Ausbildungsverhältnis einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit bei der SIHK stellen, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung:
· Wenn ein Auszubildender/ eine Auszubildende die Abschlussprüfung nicht besteht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein/ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.
Zurück zur Liste der Fragen