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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Rating / Basel II/III

Die Höhe der Kreditzinsen ist seit Basel II (Neuregelung der Eigenkapitalunterlegung von Kreditinstituten) 2007 in Kraft trat immer stärker von der Bonität der Kreditnehmer abhängig. Es sind weitgehend standardisierte Ratingverfahren entwickelt worden, mit deren Hilfe die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen bewertet werden soll. Eine weitere Verschärfung bilden die Basel III Vorgaben ab 2013. Die im Verfahren eingebrachten Anmerkungen können Sie der rechts hinterlegeten Stellungnahme entnehmen.  

Wer gut vorbereitet in das Kreditgespräch mit seiner Bank geht, kann künftig deutliche Finanzierungsvorteile erzielen. Die SIHK möchte Sie mit den Anforderungen des Rating vertraut machen. Dazu finden Sie nachfolgend einige Informationen. Darüber hinaus bieten wir das IHK-Win-Rating zur gezielten Vorbereitung auf das Bankgespräch an. Nähere Informationen erhalten Sie mit dem nebenstehenden Merkblatt.

Am 13. Januar 2010 beschloss das Kabinett das so genannte Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung. Es soll zur besseren Aufsicht über Ratingagenturen beitragen. Die führenden Agenturen hatten die risikoreichen Kreditpakete zu lange zu gut bewertet und so ein System der vermeintlichen Sicherheit geschaffen.

Agenturen müssen sich in der EU registrieren lassen und die Standards der EU-Ratingverordnung einhalten. Die EU-Ratingverordnung hat u.a. als Ziele, die Transparenz über den Bewertungsprozess von Ratingagenturen zu erhöhen sowie Interessenkonflikte von Ratingagenturen zu vermeiden. Ratingagenturen dürfen keine Beratungsleistungen mehr für Unternehmen erbringen, die sie bewerten. Um die Überwachung durch die BaFin zu gewährleisten, sollen sich die Ratingagenturen einmal jährlich einer Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterziehen. Außerdem soll die BaFin das Recht bekommen, jederzeit eine Prüfung bei den Ratingagenturen durchzuführen.

DOKUMENT-NR. 9267

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