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STANDORTPOLITIK

Energie- und Ökosteuer

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sehen die gesetzlichen Regelungen allgemein im Produzierenden Gewerbe und im besonderen bei bestimmten industriellen Prozessen und Verfahren sowie für BHKW-Betreiber Erstattungen der Stromsteuer und der Energiesteuer vor. Die Anträge auf Erstattung von Steuern, die im Jahr 2010 gezahlt wurden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2011 beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden. Formulare sind unter www.zoll.de abzurufen.

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 hat es gravierende Änderungen bei der Steuerentlastung gegeben. Die IHK Kampagne hat aber dazu beigetragen, dass der Spitzenausgleich mit 90 % weitgehend erhalten bleibt. Nähere Informationen zur Ökosteuer erhalten Sie im beigefügten Merkblatt und dem Berechnungstool der IHK Detmold. Alle notwendigen Anträge sind auf den Seiten des Zolls unter www.zoll.de erhältlich.

Das aktuelle BMF-Schreiben regelt neben dem Erlaubnisverfahren/Entlastungsverfahren, die Jahresabgrenzung und die Einschränkung der bisherigen Contracting Möglichkeiten.

Mitte Dezember will das Bundesfinanzministerium den Gesetzentwurf zur Fortführung der Entlastung in Sonderfällen (Spitzenausgleich) vorlegen. Die EU hatte die bisherige Regelung als unzulässigen Subventionstatbestand kritisiert. Vorgesehen sind nun erhebliche Veränderungen und zusätzliche Belastungen durch die Einführung von Energiemanagementsystemen, nachgewiesene Energieeinsparungen und Zertifizierungen durch unabhängige Gutachter. Wir werden über das weitere Verfahren informieren und den Gesetzentwurf einstellen.

DOKUMENT-NR. 7813

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