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STEUERN UND KOMMUNALE FINANZEN

Abgaben

Bis Ende März müssen die Unternehmen die Entgelte im Rahmen der Künstlersozialabgabe für das vergangene Jahr melden. Es erfolgt dann eine Abrechnung mit den monatlichen Vorauszahlungen. Der Abgabesatz beträgt 2011 und 2012 3,9 % für künstlerische Leistungen. Die Rechnung sollten genau geprüft werden, da Nebenkosten wie Vervielfältigungen abgabefrei sind. Auch die auf den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Die SIHK zu Hagen spricht sich weiterhin für eine Reform dieser Abgabe aus.

Die Rundfunkgebühren werden ab 2013 reformiert. NRW hat dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Die jetzige geräteabhängig GEZ Gebühr entfällt. Künftig müssen alle Haushalte zahlen, auch wenn sie weder Rundfunk- noch Fernsehgeräte haben. Insbesondere für Filialunternehmen, Betrieben mit großem Fuhrpark und vielen Teilzeitbeschäftigten kann es zu wesentlich höheren Abgaben führen. Grundsätzlich ist die Abkopplung der Gebühren von der Anzahl der Geräte richtig. Allerdings zahlt ohnehin schon jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer im Rahmen seines Haushaltes Gebühren. Die Kammern haben sich daher vehement gegen eine zusätzlich Zahlpflicht für Unternehmen ausgesprochen. Die Landtagsabgeordneten wurden mehrmals über die Problematik der teilweise extrem ansteigenden Gebühren informiert. Merkblätter zur derzeitigen Regelung sowie zu den geplanten Veränderungen sind neben einem Excel Tool zur Gebührenberechnung rechts abzurufen.