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STANDORTPOLITIK

Umsatzsteuer

Es bleibt bei der maßgeblichen Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Istbesteuerung. Unternehmen müssen Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt überweisen, wenn die jeweilige Rechnung beglichen wurde. Da zwischen Rechnungsstellung und Zahlung der Schuldner oft Wochen, wenn nicht Monate liegen, verschafft diese Regelung den Betrieben einen erheblichen Liquiditätsvorteil. Unternehmen, die Umsätze oberhalb der jetzt unbegrenzt geltenden Höhe tätigen, unterliegen der Sollbesteuerung. Sie müssen die Umsatzsteuer überweisen, sobald die Rechnung gestellt wurde – auch wenn der tatsächliche Zahlungseingang noch nicht absehbar ist.

Mit Wirkung zum 1.11.2010 wurden die Umsatzsteuerrichtlinien aufgehoben. An ihre Stelle tritt der Umsatzsteueranwendungserlass UStAE vom 1.10.2010. Den über 600 Seiten starken Erlass und die Anwendungen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de.

Für elektronische Rechnungen gelten besonders hohe Anforderungen an den Nachweis der Authentizität und die Archivierung. Dieses Verfahren wird jetzt rückwirkend vereinfacht. Jedes Unternehmen ist für den Nachweis der Authentizität selbst verantwortlich. Es genügt, wenn der Unternehmer in einem zu belegenden Verfahren nachweist, dass die Rechnung formal und inhaltlich geprüft wurde. Mit elektronischen Rechnungen muss sich der Empfänger einverstanden erklären. Sie müssen außerdem elektronisch archiviert werden und zugänglich sein. Zur Information hält das Bundesfinanzministerium diesem Link bereit.  

Seit 1. Juli 2011 gilt für Inlandslieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen das Verfahren der so genannten Steuerschuldumkehr. Dies bedeutet, dass der Lieferant anders als bislang nicht mehr offen mit Umsatzsteuer abrechnet und der Rechnungsempfänger hieraus die Vorsteuer zieht. Für Lieferungen, die seit 1. Juli 2011 getätigt werden, geht vielmehr die Steuerschuld auf den Abnehmer über. Es wird ohne Steuer abgerechnet. Der Abnehmer muss den Bezug der Ware bei sich versteuern. Sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er die Steuer jedoch sofort auch wieder als Vorsteuer geltend machen. Sinn dieses im Bereich der Schrottlieferungen bereits seit Januar 2011 ähnlich geltenden Verfahrens ist es, Betrügereien beim Vorsteuerabzug einen Riegel vorzuschieben. Rechtsgrundlage für das neue Verfahren ist § 13b Abs.2 Nr.10 in Verbindung mit Abs.5 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Näheres regelt das rechts abrufbare BMF Schreiben.

STANDORTPOLITIK

Umsatzsteuer International

Beim Warenverkehr mit EU-Staaten oder dem Drittland sind besondere Regelungen zur Umsatzsteuer und der Rechnungsstellung zu beachten. Bitte informieren Sie sich vor dem Abschluss von Geschäften über die Besonderheiten bei Lieferungen, Leistungen und dem innergemeinschaftlichen Erwerb. Beleg- und Buchnachweise müssen sorgfältig geführt werden, um die Steuerfreiheit im innergemeinschaftlichen Verkehr zu nutzen. Merkblätter und Hinweise können Sie sich rechts abrufen. mehr