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STANDORTPOLITIK

Familienpolitik

Unternehmen nehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst, wenn sie familienfreundliche Maßnahmen einführen und anbieten. Damit unterstützen sie aber auch ihren betrieblichen Erfolg, denn für über 90 Prozent der Beschäftigten sind familienfreundliche Angebote ebenso wichtig wie das Gehalt. Ein wichtiger Aspekt angesichts fehlender Fachkräfte und dem Wunsch nach langfristiger Bindung eines Mitarbeiters an den Arbeitgeber.Informationen und Hinweise zu familienfreundlichen Maßnahmen finden Sie in den hinterlegten Dokumenten.

Die Themen Elternzeit, Betreuungsgeld und Kinderbetreuungsplätze sind gerade in Wahlkampfzeiten in aller Munde und aus den Wahlprogrammen nicht wegzudenken. Dabei gilt es aus unserer Sicht umfangreiche gesetzliche Vorgaben vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen zu verhindern, um weiterhin individuelle Vereinbarungen treffen zu können. Die Unternehmen haben längst die Bedeutung der Anbindung gut ausgebildeter Mitarbeiter für Ihre Unternehmen erkannt und versuchen eine Vielzahl von Regelung in ihren Betrieben umzusetzen. Das Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer führt derzeit eine Online-Befragung "Eltern-Zeit-Väter" durch. In diesem Rahmen werden Aspekte rund um die Elterngeldzeit von Vätern untersucht (gefördert von der Hans Böckler-Stiftung). Welche Erfahrungen machen erwerbstätige Väter, die Elterngeldzeit nutzen? Welche Hindernisse standen denjenigen Vätern im Wege, die die Elterngeldmonate dann doch nicht genommen haben? Lassen sich durch die Elterngeldzeit langfristige Veränderungen im Betrieb und in der Partnerschaft feststellen? Und wie sind diese zu bewerten? Die Befragung läuft im von Februar bis Mai 2013 (www.elternzeitvaeter.de). Weitere Kurzinfos über das Projekt finden Sie im rechts gespeicherten Flyer. Wir würden uns freuen, wenn Sie das Projekt unterstützen könnten! Die Projektleitung ist für Rückmeldungen über die allgemeine Projekt-Emailadresse erreichbar. (elternzeitvaeter@sowitra.de).

  • Mit dem neuen Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung" können Unternehmen bei der Einrichtung betrieblicher Kinderbetreuungsplätze finanziell unterstützt werden. Gefördert werden neue Gruppen mit Mitarbeiterkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Auch Verbundlösungen von Unternehmen werden unterstützt - besonders für kleine und mittlere Unternehmen eine interessante Option. Als Anschubfinanzierung werden zwei Jahre lang je Ganztagsplatz 400 € zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Der Arbeitgeber muss sich mit mindestens 250 € pro Platz und Monat beteiligen. Antragsteller und Zuwendungsempfänger der Fördermittel sind die Träger der betrieblichen Betreuungseinrichtung, also Arbeitgeber, Mitarbeiterinitiativen, gemeinnützige oder privatgewerbliche Träger etc. Nähere Informationen können Sie dem Faltblatt rechts entnehmen.
  • Das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Mit der Familienpflegezeit wird erstmals flächendeckend eine freiwillige Möglichkeit geschaffen, Pflege und Beruf zu vereinbaren. Nähere Informationen finden Sie unter www.familien-pflege-zeit.de . Arbeitnehmer können Angehörige bis zu zwei Jahre lang pflegen und ihre Arbeitszeit auf biszu 15 Stunden reduzieren. Das angepasste Gehalt wird dabei vom Arbeitgeber durch verschiedene Möglichkeiten aufgestockt. An die Pflegezeit anschließend bleibt das Gehalt bei voller Stundenzahl reduziert. Der Arbeitnehmer gleicht so seinen "Gehaltsvorschuss" aus. Kernpunkt des Konzeptes ist die Absicherung des Arbeitgebers über ein zinsloses Bundesdarlehen und der verpflichtende Abschluss einer Versicherung für den Arbeitnehmer. Erste Versicherungen wurden zertifiziert. Anträge können beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) www.bafza.de gestellt werden. Für Arbeitgeber ist rechts ein Merkblatt hinterlegt. Infos sind auch am Servicetelefon unter 01801 - 507090 des Bundesfamilienministeriums erhältlich. Die Regelungen des Pflegezeitgesetzes bleiben bestehen. Danach besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Freistellung ohne Entgeltzahlung für bis zu sechs Monaten.
  • Angesicht der demographischen Entwicklung kann es sich kein Betrieb mehr leisten auf gut ausgebildete und engagierte Fachkräfte zu verzichten. Das unter der Kooperation von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann gegründete Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie” bietet verschiedenste Leistungen. Die SIHK als Mitglied des Netzwerkes unterstützt Mitgliedsunternehmen dabei, ihre familienbewusste Unternehmensführung umzusetzen und darzustellen. Um die Informationen und Angebote nutzen zu können, ist es lediglich erforderlich, sich unter http://www.erfolgsfaktor-familie.de registrieren zu lassen. 
  • Für Mitgliedsfirmen des Netzwerkes gibt es die Möglichkeit, gefördert und fachkundig begleitet, ihre familienbewusste Personalpolitik zu überprüfen und zu erfahren, wie ihre Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familien von den Beschäftigten wahrgenommen werden. Nähere Informationen dazu hält der rechts hinterlegte Flyer bereit.
  • Sie möchten für Ihre Beschäftigten mehr Möglichkeiten schaffen, Familie und Arbeitszeit zu vereinbaren? Sie möchten Fehlzeiten reduzieren und engagierte Mitarbeiter im Unternehmen halten. Sie möchten neuen Mitarbeitern attraktive Angebote machen? Dann können Sie sich anhand der Checkliste eine erste Übersicht zur Einführung famileinfreundlicher Angebote in Unternehmen verschaffen und Anregungen für Ihr Untenehmen in der Checkliste auf der rechten Seite finden. 

DOKUMENT-NR. 5567

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