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IHK24

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen muss schriftlich erfolgen. Dadurch werden gleichzeitig die Teilnahme- und Zahlungsbedin-gungen der Kammer anerkannt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs bei der Kammer berücksichtigt und von ihr schriftlich bestätigt. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag zustande.

2. Zahlungsbedingungen

Das Entgelt für die Veranstaltung ist unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Agentur für Arbeit) innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, spätestens jedoch bis zu dem in der Rechnung genannten Termin.

3. Rücktritt

3.1 Von Seminaren können die Teilnehmer/innen ohne Nennung von Gründen bis fünf Tage vor Beginn von dem Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der SIHK zu Hagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet. Es wird jedoch eine Bearbeitungspauschale von EUR 50,- fällig und in Abzug gebracht. Bei verspäteter Rücktrittserklärung ist das volle Entgelt fällig, es sei denn, es wird ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt und schriftlich angemeldet.

3.2 Von Lehrgängen können die Teilnehmer/innen bis spätestens drei Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich zurücktreten, wenn sie verhindert sind und glaubhaft machen, dass die Verhinderung nicht von ihnen zu vertreten ist. Auch in diesem Fall wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 50,- fällig und in Abzug gebracht. Teilnehmer/innen, deren Rücktrittserklärung verspätet eingeht oder die zu der Veranstaltung nicht oder zu Veranstaltungsteilen nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet, es sei denn, es wird ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt und schriftlich angemeldet.

3.3 Von Online-Kursen ohne Präsenzpflicht ist ein Rücktritt bis max. 24 Stunden nach Mitteilung der Freischaltung möglich. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 50,- berechnet. Sobald ein Zugriff auf die Plattform erfolgt, wird die gesamte Kursgebühr fällig.

3.4 Ein Rücktritt von Hybrid-Kursen (präsenzgestützte Online-Kurse) ist unter den in Punkt 3.2 aufgeführten Gründen möglich.

3.5 Bei Seminaren, Lehrgängen und Online-Kursen kann bei unbilligen Härtefällen, die der Antragsteller nachzuweisen hat, von der Erhebung einer Bearbeitungspauschale abgesehen werden.

3.6 Von Auslands- bzw. Unternehmensdelegationen ist ein kostenfreier Rücktritt nur bis zumAnmeldeschluss möglich. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss ist der volle Beitrag zu leisten

4. Technische Voraussetzungen für die Nutzung der Online-Kurse

Der Zugang zum Webserver der IHK-Online-Akademie (http://www.ihk-online-akademie.de/hagen bzw. http://www.ihk-online-akademie.de/login) muss sichergestellt sein (Aktivierung von Cookies und Java-Script). Die Kursmaterialien enthalten z.T. multimediale Elemente (z.B. Audio) oder Skripte, die auf unterschiedliche Technologien und Programmiersprachen basieren. Die Teilnehmer müssen vor Kursbeginn potentielle Einschränkungen (z.B. Firewall, Java-Script, Cookies) und Probleme mit der SIHK klären.

5. Nutzungsbedingungen der Online-Kurse

Für die Dauer der Freischaltung verpflichten sich die Kursteilnehmer nur solche Texte im Rahmen des Lernprogramms in die Plattform einzustellen, bei denen es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt. Es wird ausdrücklich verboten, die eingestellten Dateien zu verlinken. Wir behalten uns vor, bei Zuwiderhandlungen strafrechtliche Schritte einzuleiten.

6. Kündigung

Ein Lehrgang, der in mehrere Abschnitte (Semester) aufgeteilt ist, kann frühestens zum Ende der ersten sechs Monate gekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen einzuhalten. Nach Ablauf der ersten sechs Monate eines Lehrgangs ist eine Kündigung jeweils zum Ende der nächsten drei Monate unter Einhaltung der sechswöchigen Kündigungsfrist möglich.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; Gründe brauchen nicht benannt zu werden.

Alle maßgeblichen Zeitspannen berechnen sich vom Beginn des Lehrgangs an. Das Lehrgangsentgelt wird anteilig, d.h. mindestens für sechs Monate, neun Monate usw. eines Lehrgangsjahres berechnet.

Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.

7. Absage von Veranstaltungen / Wechsel der Dozenten

Die SIHK zu Hagen hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung, unvorhersehbarer Verhinderung des Referenten oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen die Veranstaltung abzusagen. Sobald einer der Gründe für eine Absage vorliegt, werden die Teilnehmer/innen von der SIHK zu Hagen hiervon in Kenntnis gesetzt. Bereits gezahlte Entgelte werden zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

Die Kammer behält sich vor, Ort, Raum und Dozent/in der Veranstaltung oder den Ablaufplan aus betrieblichen oder personellen Gründen zu ändern. Diese Änderungen berechtigen die Teilnehmer/innen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts, sofern sie ihnen unter Berücksichtigung der Interessen der Kammer zumutbar sind.

8. Nutzungsrechte

Die Rechte an den Veranstaltungsmaterialien verbleiben bei der SIHK. Die Veranstaltungsteilnehmer sind berechtigt, das Veranstaltungsmaterial zu privaten Zwecken zu nutzen. Die Nutzung der Veranstaltungsmaterialien zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Die Nutzungsdauer interaktiver und multimedialer Lernprogramme ist auf den in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesenen Zeitraum beschränkt.

9. Haftung / Nebenabrede

Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, wenn nicht der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der SIHK zu Hagen oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10. Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Hagen. 

Stand: 11.04.2011

DOKUMENT-NR. 89511

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