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SIHK INFORMIERT

Übergangsfrist für Datenverarbeitung läuft aus

Zum 31. August 2012 endet die Frist des § 47 Bundesdatenschutzgesetz für die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten, die für Zwecke der Werbung vor dem 1. September 2009 erhoben oder gespeichert wurden und nun dem § 28 BDSG nicht mehr entsprechen. Das betrifft insbesondere eine eventuell notwendige Einwilligung. Falls sie bereits früher beim Betroffenen eingeholt wurde, muss geprüft werden, ob sie nun den Anforderungen des § 28 Abs. 3a BDSG entspricht, also z. B. die drucktechnische Hervorhebung bei der Verwendung mit anderen Erklärungen, der Hinweis auf die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs und die Aufbewahrung/Archivierung der Einwilligung. Fragen rund um das Thema beantwortet bei der SIHK zu Hagen Carmen Knollmann, Telefon (02331) 390-341.

DOKUMENT-NR. 117332

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