-
Batteriegesetz (Dokument-Nr.: 10397)
SIHK-PRESSEMELDUNG
Batterie-Melderegister freigeschaltet
(3. Dezember 2009) Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen weist darauf hin, dass alle Hersteller und Importeure vonBatterien und Akkumulatoren ihre Produkte bis spätestens zum 28. Februar 2010 beimMelderegister des Umweltbundesamtes anzeigen und dabei Angaben zur Wahrnehmungihrer Produktverantwortung hinterlegt haben müssen. Wer nicht registriert ist,darf in Deutschland ab dem 1. März 2010 keine Batterien und Akkumulatoren mehr neuin Verkehr bringen. Das Melderegister ist seit dem 1. Dezember freigeschaltet.
Von der Meldepflicht sindnicht nur Batteriehersteller und -importeure betroffen, sondern auchUnternehmen, die elektrische oder elektronische Geräte herstellen, in dieBatterien eingebaut bzw. eingelegt sind oder denen Batterien beigelegt werden.Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Gerätehersteller die Batterien fürseine Geräte importiert oder wenn ein Importeur komplette Geräte mit Batterien einführt.
Neben der neuenMeldepflicht enthält das Gesetz eine erweiterte Kennzeichnungs- undHinweispflicht und das weitgehende Verbot von cadmium-haltigen Batterien.

