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SIHK-PRESSEMELDUNG

Flächendeckende Versorgung mit Breitbandnetz sicherstellen

(11. Februar 2010) Unter dem Motto „Auf dem Weg zur flächendeckenden Versorgung in Städten und Gemeinden” stand die Infoveranstaltung der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) am heutigen Donnerstag. Leistungsfähige Breitbandanschlüsse sind in den letzten Jahren zu einem wesentlichen Standortkriterium für Unternehmen geworden. Dabei haben alle bisherigen Erfahrungen der SIHK gezeigt, dass das Engagement der regionalen Akteure entscheidend dafür ist, Regionen außerhalb von Ballungsgebieten beim Breitbandausbau voranzubringen.

Mit einem gemeinsamen Positionspapier der deutschen Industrie- und Handelskammern möchte die SIHK auf einige Punkte aufmerksam machen, in denen unter anderem die Mitwirkung der Kommunen für einen erfolgreichen Breitbandausbau unerlässlich ist: Dazu zählen die Schaffung struktureller und organisatorischer Vorkehrungen für den Breitbandausbau als wichtigste Infrastrukturaufgabe der kommenden Jahre, die Entwicklung überregionaler Strategien, mindestens auf Kreisebene, für den kurz-, mittel-, und langfristigen Breitbandausbau sowie die Einbeziehung aller technologischen Alternativen und Finanzierungsmöglichkeiten in die Planungen.

„Konkret könnte dies etwa bedeuten, dass sich Kommunen kurzfristig für –Zwischenlösungen– zum Beispiel durch den Einsatz von Funktechnologien einsetzen”, so Christoph Brünger, Leiter des SIHK-Geschäftsbereichs Standortpolitik. „Es geht darum, die nötige Infrastruktur zu schaffen, z.B. durch das Verlegen von Leerrohren bei ohnehin anfallenden Tiefbauarbeiten, um breitbandige Glasfaserkabel kostengünstiger verlegen zu können."

Da eine einheitliche Lösung für alle Regionen nicht realisierbar sein wird, müssen sich Kommunen an ihren jeweiligen regionalen Begebenheiten orientieren. Das benötigte Know-how für eine individuelle kommunale Strategie (einschließlich der Finanzierungsfragen) könnte beispielsweise mit Unterstützung von Breitbandkompetenzzentren in die Kommunen gebracht werden.

DOKUMENT-NR. 10642

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