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Illustration

VERKEHR

Gefahrgut

Gefahrgutbeauftragter
Gefahrgutbeauftragter darf sich derjenige nennen, der eine entsprechende Gefahrgutbeauftragten-Schulung mit anschließender Prüfung erfolgreich absolviert hat.
Die Veranstalter dieser Schulungen werden von den Industrie- und Handelskammern für ihren jeweiligen Kammerbezirk anerkannt.
Die abschließende Prüfung wird von der zuständigen IHK durchgeführt, die auch nach erfolgreichem Bestehen den Schulungsnachweis ausstellt.

Gefahrgutfahrer
Gefahrgutfahrerschulungen nach GGVSEB
Fahrer von Gefahrguttransporten benötigen hierfür einen sogenannten ADR-Schein. Diesen Schein kann man im Rahmen einer Gefahrgutfahrerschulung bei von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Lehrgangsveranstaltern erwerben.
Die Schulungen schließen mit einer von der IHK durchgeführten Prüfung ab. Nach deren Bestehen stellt die IHK den ADR-Schein aus.