. .
Illustration

VERKEHR

Informationen zu den Fachkundeprüfungen

Fachkundeprüfungen im Verkehrsgewerbe

Eine der Voraussetzungen zur Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Zur Erlangung der fachlichen Eignung führen alle Industrie- und Handelskammern bundeseinheitliche Fachkundeprüfungen durch. Hierbei handelt es sich um Prüfungen mit schriftlichem und mündlichem Teil, deren Inhalte durch die Berufszugangs-Verordnungen der jeweiligen Verkehre festgelegt sind. Die Prüfungen werden mehrmals jährlich angeboten.

Sie können unsere Merkblätter, die Informationen zum Genehmigungsverfahren, zur Prüfung und deren Inhalte, zur Literatur zur Prüfungsvorbereitung, zu den Lehrgangsveranstaltern und den Prüfungsvorbereitungen enthalten, auf dieser Seite downloaden.

Die Prüfungsgebühren betragen für den Güterkraft- und Omnibusverkehr jeweils 195 Euro für den Taxi/Mietwagenverkehr 125 EURO.

FACHKUNDEPRÜFUNGEN

Umschreibung anerkannter Fachkundenachweise

Bereits kurzfristig ist zu erwarten, dass die bisher anerkannten Abschlussprüfungen, z.B. zum Speditionskaufmann, nicht mehr als Fachkundenachweise anerkannt werden. Die Umschreibung sollten Sie schnellstmöglich bei Ihrer IHK beantragen. mehr

DOKUMENT-NR. 7496

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 02331 390-286
  • Fax: 02331 390-361

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 02331 390-287
  • Fax: 02331 390-361

Kontaktdaten speichern (V-Card)