Diese Qualifikation betrifft zunächst diejenigen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 2009, erstmalig die entsprechende Fahrerlaubnis erwerben. Die sogenannte Grundqualifikation ist eine Möglichkeit sich durch einen Test von 240 Minuten theoretischer Prüfung und einer dreiteiligen, 210 Minuten umfassenden praktischen Prüfung zu qualifizieren. Eine Verpflichtung zur Vorbereitungsschulung gibt es hierbei nicht. Alternativ dazu kann die „beschleunigte Grundqualifikation” gewählt werden. Hier ist eine Schulung von 140 Stunden und eine abschließende theoretische Prüfung von 90 Minuten obligatorisch. Jeweils fünf Jahre im Anschluß an den Erwerb der beschleunigten bzw. der Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch die Teilnahme an einer Weiterbildung aufgefrischt werden.
Fahrer, die am Stichtag schon im Besitz der Fahrerlaubnis waren, genießen für diese zwar Bestandsschutz, sind jedoch ab 2013 bzw. 2014 ebenso verpflichtet, die Weiterbildungsanforderungen in Form einer 35-stündigen Schulung nachzuweisen, nach der aber keine Prüfung vorgeschrieben ist. Dabei ist es den Fahrern selbst überlassen, ob sie die Schulung am Stück absolvieren, oder über 5 Jahre verteilt in Zeiteinheiten von mindestens sieben Stunden. Um die Fahrerlaubnis und die Berufskraftfahrerqualifikation aufeinander abzustimmen, besteht die Möglichkeit, die Frist für die Weiterbildung nicht kürzer als 3 Jahre bzw. nicht länger als 7 Jahre auszuschöpfen. Die Qualifikation wird als zusätzlicher Eintrag im Führerschein eingetragen.
Ziel dieser Regelung ist die Verbesserung der Fahrerkompetenz in Bereichen wie z.B. Fahrzeugbeherrschung, Verkehrssicherheit, und eine noch bessere Qualität der Beförderung von Personen und Gütern zu gewährleisten.
Merkblätter, einen ausführlichen Artikel zum Thema sowie Vorträge der Informationsveranstaltung am 13. August 2008 finden Sie in diesem Bereich.