Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert systematisch jeden Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder anbietet. Dies ist den Verbrauchern überwiegend nicht bekannt, da die Ergebnisse dieser Kontrollen nirgendwo veröffentlicht werden. Die Teilnahme am NRW-Smiley-System ist für die Gastronomiebetriebe freiwillig und mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden, denn für eine generelle Veröffentlichung der Ergebnisse von Betriebskontrollen gibt es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage. Dieses Pilotprojekt ist eine Initiative des Verbraucherschutzministeriums NRW und wird unterstützt vom Hotelund Gaststättenverband und den sich beteiligenden Kommunen.
Ein Faltblatt, das hier über das Verbraucherschutzministerium werden kann, gibt genauere Auskunft über das Verfahren.
Der NRW-Smiley schafft einen positiven Anreiz, die geltenden Vorschriften einzuhalten, insbesondere den Hygienestatus im Betrieb zu verbessern und damit die Sicherheit für die Verbraucher zu erhöhen. Der Smiley dokumentiert das gute Ergebnis der amtlichen Überwachung sichtbar, öffentlichkeitswirksam und für alle verständlich.
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Beanstandungsquote von 20 Prozent im Gastronomiebereich. Davon sind 80 Prozent Hygienemängel. Wenn das Pilotprojekt erfolgreich ist, wird der Minister eine Initiative starten, um die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, jedes Ergebnis einer amtlichen Betriebskontrolle - gleichgültig ob gut oder schlecht - zu veröffentlichen und in dem kontrollierten Betrieb auszuhängen