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HANDEL

Neue EU-Spielzeugrichtlinie in Kraft

Die Richtlinie 88/378/EWG über die Sicherheit von Spielzeug wurde im Jahre 2009 in einigen Punkten überarbeitet und durch die Richtlinie 2009/48/EG  ersetzt. Zwar hat sich die alte Spielzeugrichtlinie im Allgemeinen bewährt, im Laufe der Zeit sind jedoch einige Mängel zutage getreten, die eine Bewertung des bestehenden rechtlichen Rahmens notwendig machen. Die neue Richtlinie tritt am 20.07.2011 in Kraft.

Damit erhalten die Verbraucher die Sicherheit, dass das in der EU verkaufte Spielzeug weltweit die höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere wenn es um die Verwendung von Chemikalien geht. Mit den neuen Vorschriften werden die neuesten Gesundheits- und Sicherheitsstandards berücksichtigt.

Die allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie 2009/48/EG gelten für Spielzeuge, welche am oder nach dem 20. Juli 2011 in Verkehr gebracht werden. Die Forderungen der Richtlinie in Bezug auf die chemischen Eigenschaften haben jedoch noch eine Übergangsfrist von weiteren zwei Jahren bis zum 19. Juli 2013.

Eine wesentliche Änderung betrifft den Geltungsbereich der Richtlinie. Danach müssen Produkte auch dann der Spielzeugrichtlinie entsprechen, wenn sie nicht ausschließlich dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.

Zudem gelten ab dem 19. Juli 2013 neue chemische Anforderungen. Chemikalien, die krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sein können, sogenannte KEF-Stoffe, sind für zugängliche Teile von Spielzeug nicht mehr erlaubt.Für bestimmte Stoffe wie Nickel wurden die zulässigen Grenzwerte gesenkt, und Schwermetalle, die besonders toxisch sind, wie Blei oder Quecksilber, dürfen für die Herstellung von Spielzeug nicht mehr verwendet werden.Allergene Duftstoffe sind entweder völlig verboten, wenn sie über ein hohes allergenes Potenzial verfügen, oder müssen auf dem Spielzeug angegeben werden, wenn sie bei Verbrauchern Allergien hervorrufen können.

Den Text der Richtlinie 2009/48/EG finden Sie in der rechten Menüleiste als Download.

DOKUMENT-NR. 97212

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