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DIGITALE SIGNATUR

IHK-Signaturkarte für Emissionshandel nutzbar

Seit dem 1. Januar 2005 dürfen vom Emissionshandel betroffenen Unternehmen nur noch CO2-Emissionen ausstoßen, wenn sie hierfür eine entsprechende Anzahl von Emissionsberechtigungen (Zertifikate) besitzen. Diese Zertifikate können die Unternehmen untereinander an- und verkaufen. Die Beantragung der Emissionszertifikate erfolgt ausschließlich elektronisch und erfordert zwingend den Einsatz einer Digitalen Signatur. Die Deutsche Emissionshandelsstelle erläutert das Verfahren auf ihrer Website und weist dabei ausdrücklich auf die IHK-Signaturkarte hin.

Herzstück des Signaturverfahrens ist eine Chipkarte, die bei der IHK-Registrierungsstelle beantragt werden muss: Die IHK-Registrierungsstelle identifiziert die antragstellende Person anhand des Personalausweises und stellt auf diese Weise sicher, dass jede mit der Signaturkarte geleistete elektronische Unterschrift auch eindeutig mit dieser Person verbunden ist. Dann wird der Signaturantrag aufgenommen und an die kooperierende Zertifizierungsstelle - im Falle der IHK ist dies das Berliner Trustcenter D-TRUST - weitergeleitet. Von dort bekommt der Kunde etwa 2 bis 3 Wochen später seine Karte und den zugehörigen PIN-Brief. Der Kunde kann ferner ein Kartenlesegerät und Software zur Ansteuerung der Signaturkarte und des Kartenlesegerätes bei D-TRUST bestellen.

Die erforderliche Komplettausstattung aus Signaturkarte, Lesegerät und Software können Sie bei der Antragstellung in der SIHK zu Hagen beantragen. Für die Antragstellung muss ein Termin mit der SIHK vereinbart werden. Bei Fragen zur elektronischen Signatur allgemein können Sie sich auch an die DE-CODA GmbH wenden, die die IHK-Signaturaktivitäten koordiniert.

DOKUMENT-NR. 8110

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