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Digitale Signatur
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Elektronisches Zuteilungsverfahren mit Signatur - Stichtag für den Emissionshandel 23.01.2012
Beantragung einer Signaturausstattung dauert ca. 3 Wochen
Anlagenbetreiber können bis zum 23.01.2012 die Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen für die Handelsperiode 2013 bis 2020 beantragen. Die Anlagenbetreiber müssen ihre Zuteilungsanträge elektronisch stellen und mit einer qualifizierten Signatur versehen. Sollte eine solche Signaturausstattung im Unternehmen noch nicht vorhanden sein, so ist für deren Beantragung eine Dauer von ca. 3 Wochen einzukalkulieren.
Das Umweltbundesamt erwartet etwa 2.000 Anträge auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen von Anlagen der emissionsintensiven Industrie und Exportwirtschaft. Wie in den beiden vorangegangen Handelsperioden stellt das Umweltbundesamt den Anlagenbetreibern eine Antragssoftware zur Verfügung. Dieses sogenannte Formular-Management-System ist ebenso verpflichtend wie der elektronische Versand der Zuteilungsanträge und der Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur.
Die Ausstattung zum elektronischen Signieren für den Emissionshandel besteht aus einer Signaturkarte, die immer an eine natürliche Person gebunden ist und einem Kartenlesegerät. Kunden müssen die Signaturkarten von einem signaturgesetzkonformen Trustcenter beziehen und diese persönlich beantragen. Dafür hat sich der IHK-Signaturservice bewährt: Bei 63 IHKs kann eine solche Signaturausstattung bestellt werden. Der Preis für eine IHK-Signaturkarte beträgt 99,00 € (bei zweijähriger Gültigkeit) und 179,00 € (bei vierjähriger Gültigkeit), das Lesegerät kostet 49,00€ (alle Preise zzgl. MwSt.)
Die Signaturausstattungen für die Mitarbeiter, die die Emissionsberechtigungen elektronisch beantragen sollen, sollten jetzt zügig bestellt werden. Dies hilft, zeitlichen Engpässen bis zum Ablauf der Zuteilungsfrist am 23.01.2012 vorzubeugen. Für Anlagenbetreiber, die bis zum Fristende am 23.01.2012 keinen Antrag auf Zuteilung beim Umweltbundesamt eingereicht haben, erlischt der Zuteilungsanspruch. Sie müssen dann ihren gesamten Bedarf an Emissionsberechtigungen zukaufen.
Weitere Informationen zum Emissionshandel: www.dehst.de
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