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Schuldnerliste schützt vor Forderungsverlusten

Seit Anfang des Jahres gibt die SIHK monatlich eine Schuldnerliste heraus. Die Schuldnerliste trägt dazu bei, die Zahlungsunfähigkeit von Kunden frühzeitig zu erkennen, um so das finanzielle Risiko der Gewerbetreibenden zu mindern. Vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen gefährden säumige Schuldner die Existenz beziehungsweise den Bestand des Unternehmens. Zwar gibt es aktuell weniger Unternehmensinsolvenzen, aber gerade bei den Verbraucherinsolvenzen ist in den vergangenen Jahren ein Anstieg zu verzeichnen.

In die Schuldnerliste werden Personen, Gesellschaften und juristische Personen eingetragen, die im Zuge der Zwangsvollstreckung entweder die eidesstattliche Versicherung (Offenlegung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse) abgegeben haben, oder gegen die eine Haft zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung angeordnet wurde. Eingetragen werden weiterhin Personen, bei denen die Insolvenzeröffnung mangels Masse abgewiesen worden ist. Das Schuldnerverzeichnis für den Kammerbezirk der SIHK zu Hagen enthält die Namen derjenigen, die sich nach Mitteilung der Amtsgerichte Altena, Hagen, Hattingen (Sprockhövel), Iserlohn, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Menden, Plettenberg, Schwelm und Wetter in einem dieser Verfahren befinden.

Die Schuldnerliste wird einmal monatlich erstellt und verschickt. Der Bezug dieser Listen erfolgt im Jahresabonnement zum Preis von 162,- € und kann als gedruckte Liste und/oder als elektronische Datei schriftlich geordert werden.  Die Daten aus der Schuldnerliste sind ausschließlich für eigene Zwecke und dafür zu benutzen, die Zahlungsfähigkeit von potenziellen Vertragspartnern sowie von Partnern bereits bestehender Vertragsverhältnisse zu überprüfen. Sie dürfen damit nicht für die Anbahnung neuer Geschäftskontakte (z.B. Schuldnerberatung) genutzt werden.

Fordern Sie die Unterlagen zum Bezug der Schuldnerliste an! 

DOKUMENT-NR. 90443

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