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TRUSTED SHOPS Whitepaper (Link: http://www.trustedshops.de/shop-info/kostenlos-downloaden-whitepaper-neues-widerrufsrecht/?et_cid=5&et_lid=16)
Neue Vorschriften zum Verbraucherkredit und zum Widerrufs- und Rückgaberecht treten zum 11. Juni 2010 in Kraft.Verbraucher erhalten künftig bessere Informationen bei Kreditverträgen und werden vor unseriösen Lockvogelangeboten geschützt. Die Werbung für den Abschluss eines Kreditvertrages mit Zinsssätzen oder sonstigen Zahlen, die die Kosten betreffen, muss künftig Mindestangaben enthalten und mit einem "repräsentativen" Beispiel versehen sein (§ 6 a Preisangabenverordnung). Das Widerrufs- und Rückgaberecht wird vereinheitlicht und vereinfacht, indem Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) teilweise in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch ausgelagert werden.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
1. Verbraucherdarlehen
2. Widerrufs- und Rückgaberecht
Die bereits bestehenden Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht sind neu geordnet worden. Dies soll zu mehr Rechtssicherheit, und zwar nicht nur bei Verbraucherverträgen, sondern auch bei Versicherungsverträgen führen. Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte mehr fürchten. Zudem gelten bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und solchen in einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen.
Die Muster-Widerrufsbelehrung wurde als (formales) Gesetz im Anhang zu Art. 246, § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB verortet. Dadurch ist sie der Beurteilung durch die Gerichte entzogen und abmahnsicher. Formell hat sich zu der aktuellen Muster-Widerrufsbelehrung kaum etwas geändert – auch ab dem 11. Juni 2010 muss im Internethandel die Widerrufsbelehrung anhand einzelner Bausteine für den konkreten Einzelfall zusammengesetzt werden. Inhaltlich ändern sich aber die Verweise in das Widerrufsrecht, da sich diese Normen geändert haben. Diesbezüglich müssen ab dem 11. Juni 2010 alle Widerrufsbelehrungen angepasst werden.
Unbedingt zu beachten ist, dass die neue Widerrufsbelehrung erst ab dem 11. Juni 2010 verwendet werden kann. Wer die neue Widerrufsbelehrung jetzt schon verwendet, belehrt falsch und kann abgemahnt werden. Eine Übergangsregelung gibt es nicht! Daher wird eine Änderung der Widerrufs- und Rückgabebelehrung zum 11. Juni 2010 dringend empfohlen.
Sollte aufgrund einer früheren Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben oder eine einstweilige Verfügung erlassen worden sein, ist zu prüfen, ob die neuen Belehrungen nicht gegen diese verstoßen. Gegebenenfalls müsste die Unterlassungserklärung erst gekündigt werden, bevor die Belehrungen zum Einsatz kommen.
Neben der neuen Muster-Widerrufsbelehrung ist die Angleichung des Widerrufs- und Rückgaberechts für Internetauktionen – wie eBay – an das für eigenständige Internethändler die wohl bedeutendste gesetzliche Änderung.
TRUSTED SHOPS bietet mit einem Whitepaper zum neuen Widerrufsrecht einen kostenlosen Download auch für diejenigen, die kein Mitglied von TRUSTED SHOPS sind. Darin wird explizit erklärt, was sich ab dem 11. Juni 2010 für Online-Händler ändert. Zudem enthält es Checklisten und angepasste Musterformulierungen für die sofortige Verwendung in der Praxis. Das Dokument kann unter "externe Links" herunter geladen werden.
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