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Zahlreiche Aussteller erhalten nach der Teilnahme an Messen oder Ausstellungen Post mit der Aufforderung, Firmendaten abzugleichen und in einem beigefügten Auftragsformular zu vervollständigen oder richtig zu stellen. In dem Anschreiben heißt es hierzu, dass dies zur Aktualisierung der bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis notwendig sei, um eine problemlose Kontaktaufnahme mit ihrem Unternehmen zu ermöglichen. Im Kleingedruckten des Formulars finden sich dann Klauseln, wonach sich der Aussteller bei Unterzeichnung mehrere Jahre kostenpflichtig an dieses Unternehmen bindet. Häufig befindet sich der Sitz der entsprechenden Gesellschaft außerhalb der EU, so dass Verträge dem ausländischen Recht unterliegen.
Dabei wird vielfach der falsche Eindruck erweckt, es handele sich um das offizielle Ausstellungsverzeichnis und der Messeveranstalter stehe in einer geschäftlichen Beziehung zu dem Herausgeber.
Die SIHK rät allen Unternehmen, entsprechende Angebote auf Eintragung in Ausstellerverzeichnisse mit erhöhter Aufmerksamkeit zu prüfen, genau durchzulesen und im Zweifelsfall beim Veranstalter Messe nachzufragen, ob es sich um das offizielle Ausstellerverzeichnis handelt.
Unternehmen, die bereits irrtümlich ein solches Formular unterzeichnet haben, sollten schnellstmöglich den Vertrag widerrufen oder mit einer Anfechtungserklärung wegen Irrtums reagieren.
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© Südwestfälische IHK zu Hagen
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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