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RECHT UND STEUERN

Wirtschaft bietet Sachverstand an

Wirtschaft bietet Sachverstand an

Soll ein Bauschaden festgestellt, ein Grundstück bewertet, ein Unfallschaden beurteilt oder eine Fehlerursache ermittelt werden, benötigen Gerichte, Behörden, Unternehmer und Verbraucher Sachverständige. Hier nutzen die IHKs die Fachkompetenz der Gewerbetreibenden und Freiberufler. Sie haben aufgrund gesetzlichen Auftrags (§ 36 Gewerbeordnung) an die 7000 Sachverständige auf 200 verschiedenen Sachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt. Wer aus diesem Angebot einen Sachverständigen beauftragt, kann davon ausgehen, dass dieser persönlich integer und fachlich kompetent ist.


Das Gesetz verlangt, dass jeder Sachverständige vor seiner öffentlichen Bestellung in einem intensiven Überprüfungsverfahren die jeweils erforderliche Sachkunde nachweisen muss. Danach wird er einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen, betreut und überwacht. Der öffentlich bestellte Sachverständige wird darauf vereidigt, dass er seine Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellt. Er haftet für die Richtigkeit seines Gutachtens. Bezahlt wird er in Gerichtsverfahren nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und bei Privatauftrag nach Vereinbarung. In Gerichtsverfahren sind die von den IHKs öffentlich bestellten Sachverständigen bevorzugt heranzuziehen.


Alle 7000 Sachverständigen sind im Internet unter http://svv.ihk.de abrufbar. Die IHKs halten Bezirks- und Landeslisten bereit und benennen auf Einzelanfrage den gesuchten Sachverständigen. Sie helfen auch bei der bundesweiten Suche nach Sachverständigen, die nicht öffentlich bestellt sind. Die IHKs bestellen nur dort Sachverständige, wo ein nachhaltiger Bedarf besteht. Die Bezeichnung Sachverständiger ist grundsätzlich nicht gesetzlich geschützt, so dass sich jeder auf Sachgebieten, in denen es keiner gesetzlich geregelten Zulassung oder Anerkennung bedarf, am Gutachtenmarkt betätigen kann und diesen "Titel" selbst verleihen darf.


Die Zertifizierung von Sachverständigen nach der EN-Norm 45013 wird nicht von den Kammern vorgenommen. Anbieter im nicht regulierten Bereich sind vielmehr akkreditierte Zertifizierungsstellen. Diese können unter folgender Adresse in Erfahrung gebracht werden: TGA-Trägergemeinschaft für Akkreditierung German Associaion for Accreditation GmbH, Gartenstr. 6, 60594 Frankfurt a. M. Zur Zeit werden allerdings nur wenige Sachgebiete von den Zertifizierungsstellen abgedeckt. Es sind dies die Gebiete Grundstücksbewertung, Kraftfahrzeugschäden und -bewertung sowie Altautoverwertung.

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DOKUMENT-NR. 8384

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