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Wirtschaft bietet Sachverstand an
Soll ein Bauschaden festgestellt, ein Grundstück bewertet, ein
Unfallschaden beurteilt oder eine Fehlerursache ermittelt werden,
benötigen Gerichte, Behörden, Unternehmer und Verbraucher
Sachverständige. Hier nutzen die IHKs die Fachkompetenz der
Gewerbetreibenden und Freiberufler. Sie haben aufgrund gesetzlichen
Auftrags (§ 36 Gewerbeordnung) an die 7000 Sachverständige auf 200
verschiedenen Sachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt. Wer
aus diesem Angebot einen Sachverständigen beauftragt, kann davon
ausgehen, dass dieser persönlich integer und fachlich kompetent
ist.
Das Gesetz verlangt, dass jeder Sachverständige vor seiner
öffentlichen Bestellung in einem intensiven Überprüfungsverfahren
die jeweils erforderliche Sachkunde nachweisen muss. Danach wird er
einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen, betreut und
überwacht. Der öffentlich bestellte Sachverständige wird darauf
vereidigt, dass er seine Gutachten unabhängig, unparteiisch,
weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellt. Er haftet für
die Richtigkeit seines Gutachtens. Bezahlt wird er in
Gerichtsverfahren nach dem Justizvergütungs- und
Entschädigungsgesetz (JVEG) und bei Privatauftrag nach
Vereinbarung. In Gerichtsverfahren sind die von den IHKs öffentlich
bestellten Sachverständigen bevorzugt heranzuziehen.
Alle 7000 Sachverständigen sind im Internet unter http://svv.ihk.de abrufbar. Die IHKs
halten Bezirks- und Landeslisten bereit und benennen auf
Einzelanfrage den gesuchten Sachverständigen. Sie helfen auch bei
der bundesweiten Suche nach Sachverständigen, die nicht öffentlich
bestellt sind. Die IHKs bestellen nur dort Sachverständige, wo ein
nachhaltiger Bedarf besteht. Die Bezeichnung
Sachverständiger ist grundsätzlich nicht
gesetzlich geschützt, so dass sich jeder auf Sachgebieten, in denen
es keiner gesetzlich geregelten Zulassung oder Anerkennung bedarf,
am Gutachtenmarkt betätigen kann und diesen "Titel" selbst
verleihen darf.
Die Zertifizierung von Sachverständigen nach der EN-Norm 45013 wird
nicht von den Kammern vorgenommen. Anbieter im nicht regulierten
Bereich sind vielmehr akkreditierte Zertifizierungsstellen. Diese
können unter folgender Adresse in Erfahrung gebracht werden:
TGA-Trägergemeinschaft für Akkreditierung German Associaion for
Accreditation GmbH, Gartenstr. 6, 60594 Frankfurt a. M. Zur Zeit
werden allerdings nur wenige Sachgebiete von den
Zertifizierungsstellen abgedeckt. Es sind dies die Gebiete
Grundstücksbewertung, Kraftfahrzeugschäden und -bewertung sowie
Altautoverwertung.
Zum regionalen
Sachverständigenverzeichnis
Als problematisch bewertet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das Gesetz zur Restschuldbefreiung, das heute im Bundestag verabschiedet wird. Mit ihm können überschuldete Verbraucher und Existenzgründer künftig doppelt so schnell wie bislang schuldenfrei werden.
Ein international abgestimmtes Vorgehen gegen Steuerflucht und Steuerhinterziehung fordert Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).
Konflikte sind im Wirtschaftsleben nahezu unvermeidlich. Kostengünstiger und schneller als der Gang vor Gericht ist dann oft ein Schiedsgerichtsverfahren. Wie das bei Streitigkeiten im deutsch-polnischen Geschäftsverkehr funktionieren kann, erläutern Experten am 10. Juni in Berlin.