- Telefon: 02331 390-341
- Fax: 02331 390-381
- Telefon: 02331 390-228
- Fax: 02331 390-381
Sie befinden sich hier: Startseite > Recht und Steuern > Sachverständige > Wirtschaft bietet Sachverstand an
Wirtschaft bietet Sachverstand an
Soll ein Bauschaden festgestellt, ein Grundstück bewertet, ein
Unfallschaden beurteilt oder eine Fehlerursache ermittelt werden,
benötigen Gerichte, Behörden, Unternehmer und Verbraucher
Sachverständige. Hier nutzen die IHKs die Fachkompetenz der
Gewerbetreibenden und Freiberufler. Sie haben aufgrund gesetzlichen
Auftrags (§ 36 Gewerbeordnung) an die 7000 Sachverständige auf 200
verschiedenen Sachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt. Wer
aus diesem Angebot einen Sachverständigen beauftragt, kann davon
ausgehen, dass dieser persönlich integer und fachlich kompetent
ist.
Das Gesetz verlangt, dass jeder Sachverständige vor seiner
öffentlichen Bestellung in einem intensiven Überprüfungsverfahren
die jeweils erforderliche Sachkunde nachweisen muss. Danach wird er
einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen, betreut und
überwacht. Der öffentlich bestellte Sachverständige wird darauf
vereidigt, dass er seine Gutachten unabhängig, unparteiisch,
weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellt. Er haftet für
die Richtigkeit seines Gutachtens. Bezahlt wird er in
Gerichtsverfahren nach dem Justizvergütungs- und
Entschädigungsgesetz (JVEG) und bei Privatauftrag nach
Vereinbarung. In Gerichtsverfahren sind die von den IHKs öffentlich
bestellten Sachverständigen bevorzugt heranzuziehen.
Alle 7000 Sachverständigen sind im Internet unter http://svv.ihk.de abrufbar. Die IHKs
halten Bezirks- und Landeslisten bereit und benennen auf
Einzelanfrage den gesuchten Sachverständigen. Sie helfen auch bei
der bundesweiten Suche nach Sachverständigen, die nicht öffentlich
bestellt sind. Die IHKs bestellen nur dort Sachverständige, wo ein
nachhaltiger Bedarf besteht. Die Bezeichnung
Sachverständiger ist grundsätzlich nicht
gesetzlich geschützt, so dass sich jeder auf Sachgebieten, in denen
es keiner gesetzlich geregelten Zulassung oder Anerkennung bedarf,
am Gutachtenmarkt betätigen kann und diesen "Titel" selbst
verleihen darf.
Die Zertifizierung von Sachverständigen nach der EN-Norm 45013 wird
nicht von den Kammern vorgenommen. Anbieter im nicht regulierten
Bereich sind vielmehr akkreditierte Zertifizierungsstellen. Diese
können unter folgender Adresse in Erfahrung gebracht werden:
TGA-Trägergemeinschaft für Akkreditierung German Associaion for
Accreditation GmbH, Gartenstr. 6, 60594 Frankfurt a. M. Zur Zeit
werden allerdings nur wenige Sachgebiete von den
Zertifizierungsstellen abgedeckt. Es sind dies die Gebiete
Grundstücksbewertung, Kraftfahrzeugschäden und -bewertung sowie
Altautoverwertung.
Zum regionalen
Sachverständigenverzeichnis
Persönliches Fachwissen – Startkapital für eine neue Karriere oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen? Wie Streitigkeiten vermieden werden können, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, erläutern Experten am 30. Mai in Frankfurt am Main.
Eine kompakte Einstiegsinformation in die komplizierte Materie des deutschen Arbeitsrechts bietet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mittelständischen Betrieben und Existenzgründern mit seinem Ratgeber "Arbeitsrecht von A bis Z".
Experten und Unternehmer diskutieren heute Abend in Berlin mit der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über die Vorteile des deutschen Rechts bei Auslandsgeschäften.
© Südwestfälische IHK zu Hagen
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© Südwestfälische IHK zu Hagen
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.