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Die IHK-Zugehörigkeit knüpft an die Veranlagung zur Gewerbesteuer an. Diese ist grundsätzlich immer dann gegeben, wenn ein Gewerbe ausgeübt wird. Dieses muss beim Ordnungsamt der zuständigen Kommune angemeldet werden. Eine Durchschrift der Anmeldung wird der zuständigen IHK übermittelt.Gewerbesteuerpflichtig sind aber auch die juristischen Personen des Handelsrechts ohne Rücksicht darauf, ob sie ein Gewerbe ausüben oder nicht. Die IHK-Zugehörigkeit endet mit der Gewerbeabmeldung, bei den vorgenannten juristischen Personen mit der Löschung im Handelsregister. Für die IHK-Zugehörigkeit ist es unerheblich, ob tatsächlich Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Die Feststellungen des Finanzamtes über das Bestehen oder Nichtbestehen der Gewerbesteuerpflicht sind für die IHK verbindlich.
Die SIHK informiert die Unternehmen über den Beginn der IHK-Zugehörigkeit.
Steuerbetrügern das Handwerk legen – das war das beherrschende Thema des EU-Gipfels gestern in Brüssel. Teilnehmer bezeichneten die Ergebnisse als wichtigen Schritt für Europa. Dem stimmt Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), zu – mit Einschränkungen.
In welchem Ausmaß Cybercrime die norddeutschen Unternehmen bedroht und wie sich die Betriebe wehren können, erfahren interessierte Wirtschaftsvertreter am 20. Juni in der Handelskammer Hamburg.
Als problematisch bewertet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das Gesetz zur Restschuldbefreiung, das heute im Bundestag verabschiedet wird. Mit ihm können überschuldete Verbraucher und Existenzgründer künftig doppelt so schnell wie bislang schuldenfrei werden.
© Südwestfälische IHK zu Hagen
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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