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Berichtsbogen (Eintragung ins Handelsregister)
(PDF, 46 KB) (Dokument-Nr.: 8491)
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Ein wichtiges Instrument der Sicherheit im Wirtschaftsverkehr
ist das bei den Amtsgerichten geführte Handelsregister.
Unternehmen, die über den so genannten kleingewerblichen Umfang
hinausgewachsen sind, aber auch alle Kapitalgesellschaften (z. B.
Aktiengesellschaft und GmbH) werden in das Handelsregister
eingetragen. Auch kleingewerbliche Unternehmer können sich dort
freiwillig eintragen lassen und haben dann alle Rechte und
Pflichten von Vollkaufleuten. Der Name des Unternehmens (die so
genannte Firma), der Sitz wie auch die vertretungsberechtigten
Personen sind aus dem Handelsregister ersichtlich.
Die IHK berät die Unternehmen wie auch deren Rechtsvertreter bei
der Wahl des Namens (der Firma). Die IHK nimmt zu den Anträgen auf
Eintragung in das Handelsregister gutachtlich Stellung. Sie hat die
Möglichkeit, ihres Erachtens unrichtige Eintragungen im Rechtsweg
anzufechten. Die IHK führt große Teile des Handelsregisters als
Doppel. Für ihre Mitglieder stellt die IHK auf Anforderung
Mitgliedsbescheinigungen aus, die vor allem bei der
Geschäftsanbahnung häufig verlangt werden.
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© Südwestfälische IHK zu Hagen
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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