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RECHT UND STEUERN

Handelsregister

Ein wichtiges Instrument der Sicherheit im Wirtschaftsverkehr ist das bei den Amtsgerichten geführte Handelsregister.

Unternehmen, die über den so genannten kleingewerblichen Umfang hinausgewachsen sind, aber auch alle Kapitalgesellschaften (z. B. Aktiengesellschaft und GmbH) werden in das Handelsregister eingetragen. Auch kleingewerbliche Unternehmer können sich dort freiwillig eintragen lassen und haben dann alle Rechte und Pflichten von Vollkaufleuten. Der Name des Unternehmens (die so genannte Firma), der Sitz wie auch die vertretungsberechtigten Personen sind aus dem Handelsregister ersichtlich.

Die IHK berät die Unternehmen wie auch deren Rechtsvertreter bei der Wahl des Namens (der Firma). Die IHK nimmt zu den Anträgen auf Eintragung in das Handelsregister gutachtlich Stellung. Sie hat die Möglichkeit, ihres Erachtens unrichtige Eintragungen im Rechtsweg anzufechten. Die IHK führt große Teile des Handelsregisters als Doppel. Für ihre Mitglieder stellt die IHK auf Anforderung Mitgliedsbescheinigungen aus, die vor allem bei der Geschäftsanbahnung häufig verlangt werden.

RECHT UND STEUERN

Angebote privater Art (PDF, 19 KB)

Einige Verlage und Werbedienste unterbreiten Angebote über die Eintragung in Verzeichnisse privater Art. zum Download

DOKUMENT-NR. 8085

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