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Berichtsbogen (Eintragung ins Handelsregister)
(PDF, 46 KB) (Dokument-Nr.: 8491)
Ein wichtiges Instrument der Sicherheit im Wirtschaftsverkehr ist das bei den Amtsgerichten geführte Handelsregister.
Unternehmen, die über den so genannten kleingewerblichen Umfang hinausgewachsen sind, aber auch alle Kapitalgesellschaften (z. B. Aktiengesellschaft und GmbH) werden in das Handelsregister eingetragen. Auch kleingewerbliche Unternehmer können sich dort freiwillig eintragen lassen und haben dann alle Rechte und Pflichten von Vollkaufleuten. Der Name des Unternehmens (die so genannte Firma), der Sitz wie auch die vertretungsberechtigten Personen sind aus dem Handelsregister ersichtlich.
Die IHK berät die Unternehmen wie auch deren Rechtsvertreter bei der Wahl des Namens (der Firma). Die IHK nimmt zu den Anträgen auf Eintragung in das Handelsregister gutachtlich Stellung. Sie hat die Möglichkeit, ihres Erachtens unrichtige Eintragungen im Rechtsweg anzufechten. Die IHK führt große Teile des Handelsregisters als Doppel. Für ihre Mitglieder stellt die IHK auf Anforderung Mitgliedsbescheinigungen aus, die vor allem bei der Geschäftsanbahnung häufig verlangt werden.
Als problematisch bewertet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das Gesetz zur Restschuldbefreiung, das heute im Bundestag verabschiedet wird. Mit ihm können überschuldete Verbraucher und Existenzgründer künftig doppelt so schnell wie bislang schuldenfrei werden.
Ein international abgestimmtes Vorgehen gegen Steuerflucht und Steuerhinterziehung fordert Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).
Konflikte sind im Wirtschaftsleben nahezu unvermeidlich. Kostengünstiger und schneller als der Gang vor Gericht ist dann oft ein Schiedsgerichtsverfahren. Wie das bei Streitigkeiten im deutsch-polnischen Geschäftsverkehr funktionieren kann, erläutern Experten am 10. Juni in Berlin.