. .
Illustration

RECHT UND STEUERN

Gewerberecht

In Deutschland besteht Gewerbefreiheit - mit gewissen Einschränkungen:

Für die Ausübung einiger gewerblicher Dienstleistungen verlangt der Gesetzgeber eine behördliche Erlaubnis. Dies gilt u.a. für Baubetreuer/Bauträger, Bewachungsgewerbe, Gastgewerbe, Inkassogeschäfte, Makler, Versicherungsvermittler, Pfandhäuser, Spielhallen und Versteigerer.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens prüft die IHK, ob Gründe gegen die Erteilung der Erlaubnis - etwa persönliche Unzuverlässigkeit - vorliegen.

Die Gewerbeausübung kann untersagt werden, wenn dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb beschäftigten Personen erforderlich ist. Die Gewerbeuntersagung wird durch die zuständige Ordnungsbehörde vorgenommen. Diese bittet die IHK um eine gutachtliche Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen. Die IHK prüft die Vorwürfe und hört auch die Betroffenen hierzu.

Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen, welche die Ausübung des Gewerbes regeln (z.B. im Lebensmittelrecht und in Bezug auf die Sicherheit von Anlagen und Geräten). Die IHK erteilt hierzu Auskünfte.


RECHT UND STEUERN

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c GewO

Selbständige Immobilienmakler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sogenannte Makler- und Bauträgererlaubnis gem. § 34 c GewO. mehr

© wrw_pixelio

BRANCHEN

Bewachungsgewerbe

Das Bewachungsgewerbe weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten auf. Es reicht von der herkömmlichen Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung über den Veranstaltungsdienst, die Fluggastkontrolle, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz bis hin zur Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie Kernkraftwerken mehr

RECHT UND STEUERN

Eröffnung eines Gaststättenbetriebes

Wer eine Gaststätte oder ähnliches wie z.B. einen Imbiss oder ein Café eröffnen oder übernehmen will, muss zahlreiche Vorschriften beachten mehr

RECHT UND STEUERN

Fachkundeprüfung für den Waffenhandel

 Wer mit Waffen handeln will, bedarf der Erlaubnis der für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. mehr

DOKUMENT-NR. 3864

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 02331 390-279
  • Fax: 02331 390-362

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • DIHK-NEWS RECHT UND FAIR PLAY

10.05.2012

Know-how-Schutz beim Personalwechsel

Persönliches Fachwissen – Startkapital für eine neue Karriere oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen? Wie Streitigkeiten vermieden werden können, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, erläutern Experten am 30. Mai in Frankfurt am Main.

09.05.2012

"Arbeitsrecht von A bis Z" jetzt in siebter Auflage

Eine kompakte Einstiegsinformation in die komplizierte Materie des deutschen Arbeitsrechts bietet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mittelständischen Betrieben und Existenzgründern mit seinem Ratgeber "Arbeitsrecht von A bis Z".

08.05.2012

DIHK tritt dem Bündnis für das deutsche Recht bei

Experten und Unternehmer diskutieren heute Abend in Berlin mit der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über die Vorteile des deutschen Rechts bei Auslandsgeschäften.