RECHT UND STEUERN
Auf fast alle getätigten Umsätze wird die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) fällig. Unternehmer/-innen müssen die ausgeführten Umsätze in der Regel der Umsatzsteuer unterwerfen. Die entsprechenden Beträge müssen in Rechung gestellt und an das Finanzamt abgeführt werden. Andererseits wird dem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Diese kann er unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsteuer von den Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt abziehen. Über die Entstehung der Steuer, die zu beachtenden Vorschriften, gesetzliche Änderungen und Fristen informiert Sie die SIHK.
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