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RECHT UND STEUERN

Steuern und Finanzen

Die SIHK zu Hagen spricht sich für ein einfaches und gerechtes Steuersystem und gegen Steuererhöhungen aus. Die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln müssen verbessert werden, um die Leistungsbereitschaft und Innovationskraft zu stärken. Ein transparentes Steuersystem und eine nachhaltige Finanzpolitik können Impulse für neues Wachstum setzen. Die bürokratische Regelungsflut muss überschaubarer und kostengünstiger für die Unternehmen werden.

  •  Ab dem 1. Februar 2014 müssen die Banken auf das SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area) umgestellt haben. Damit werden die gemeinsamen Regeln und Standards für Überweisungen und Lastschriften in Euro umgesetzt. Die internatio-nale Bankkontonummer (IBAN) wird zukünftig auch national Standard. Der SEPA Zahlungsraum umfasst 32 Länder, darunter auch die Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen. Für Unternehmen bringt SEPA viele Änderungen mit sich– denn die nationalen Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften gelten ab Februar 2014 nicht mehr. Weitere Informationen enthält das rechts hinterlegte Merkblatt. Am 6.6.2013 informiert die SIHK Unternehmen zu den kommenden Änderungen. Anmeldungen unter 02331-390336.

  • Die Oppositionsparteien planen die Wiederbelebung der zuletzt 1996 erhobenen Vermögensteuer in unterschiedlicher Ausprägung. Insbesondere die Regelungen für Betriebsvermögen sind aber unklar. Damit Unternehmen die Auswirkungen einer möglichen Vermögensabgabe einschätzen können, hat der DIHK ein Tool entwickelt. Der Rechner ist unter der DIHK Seite erreichbar.

    Die SIHK zu Hagen freut sich über Rückmeldungen zu belastbarem Zahlenmaterial aus den Unternehmen. Es kann für die politische Diskussion und Argumentation mit Abgeordneten und der Finanzverwaltung sowie für Stellungnahmen gegenüber der Politik genutzt werden. Bitte wenden Sie sich dafür an Iris Fellerhoff, Tel.: 02331-390336, E-Mail: fellerhoff@hagen.ihk.de

  • Alle am innergemeinschaftlichen Verkehr beteiligten Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2013 die Zusammenfassenden Meldungen authentifiziert und obligatorisch - also verpflichtend auf Echtheit geprüft - übermitteln. Die Übermittlung der ZM über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ist ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich. Die ZM können über den Zugang des ElsterOnline-Portals und voraussichtlich ab Anfang 2013 auch mit kommerziellen Softwareprogrammen sowie mit ElsterFormular übermittelt werden.
  • Seit dem 01.11.2012 läuft der Abruf der ELStAM durch die Arbeitgeber. Für 2013 gilt eine gestreckte Einführung. Damit wird nicht beanstandet, wenn ein Arbeitgeber erst im Laufe des Jahres umstellt. Eine ausführliche und aktuelle Broschüre sowie Infoschreiben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind rechts hinterlegt. Auf der Internetseite http://www.elster.de   kann sich der Anwender anhand von Screenshots durch alle Schritte bei der Verwendung der ELStAM-Datenbank durcharbeiten.
  • BMF Schreiben zur elektronischen Bilanz veröffentlicht
    Nach Auswertung der Pilotphase und der Verbandsanhörung hat das BMF das endgültige Anwendungsschreiben veröffentlicht. Es wird von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2012 noch nicht elektronisch übermittelt wird. Eine Gliederung gemäß der Taxonomie ist nicht notwendig. Personengesellschaften können die Mussfelder für die Kapitalkontenbewegung für das Jahr 2014 noch offen lassen. Sonder- und Ergänzungsbilanzen müssen erst für das Wirtschaftsjahr 2015 übermittelt werden. Es ist keine Anpassung der Buchhaltung an die Taxonomie erforderlich. Taxonomiepositionen können mit der technischen Null (NIL-Wert) ausgefüllt werden, wenn das Unternehmen ein solches Konto nicht führt. Zudem erleichtern Auffangpositionen die Erstellung der E-Bilanz. Das Schreiben kann rechts abgerufen werden. Weitere Informationen finden sich unter www.esteuer.de
  • Der DIHK Vorstand hat einen Beschluss zur Zukunft der Rechnungslegung zwischen Gläubigerschutz und Kapitalmarktorientierung abgestimmt. Er kann rechts abgerufen werden. Vor allen die kleinen und mittleren Unternehmen sollen keine weiteren neuen Regelungen beachten müssen. Die Kammern sprechen sich für die Beibehaltung der Rechnungslegungsvorschriften und eine Wahlfreiheit aus. Zusätzliche Offentlegungspflichten werden abgelehnt.

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RECHT UND STEUERN

Abgaben und Steuern

Als Abgaben sind materielle Aufwendungen – insbesondere Steuern – zu verstehen, die zu Abgabeleistungen verpflichtete Personen abzuführen haben. Zu den wichtigsten Steuerarten und Abgaben sowie den aktuellen Veränderungen informieren wir Sie. mehr

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AKTUELLES UND MONATLICHE STEUERINFORMATIONEN

Aktuelle Steuerinformationen

Monatlich aktuelle Informationen stellt die SIHK für Sie bereit. mehr

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RECHT UND STEUERN

Öffentliche Haushalte

Die Erhebung einiger Steuern und Abgaben liegt direkt in kommunaler Hand: So etwa Grund-, Gewerbe- und Vergnügungssteuer. Informationen zu Berechnungsgrundlagen, Zahlungsweisen und juristischen Rahmenbedingungen haben wir für Sie zusammengestellt. mehr

DOKUMENT-NR. 5003

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"Das schwächt die Zahlungsmoral"

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DIHK will weltweiten Informationsaustausch über Steuersünder

Ein international abgestimmtes Vorgehen gegen Steuerflucht und Steuerhinterziehung fordert Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).

14.05.2013

Deutsch-polnische Schiedsgerichte helfen im Streitfall

Konflikte sind im Wirtschaftsleben nahezu unvermeidlich. Kostengünstiger und schneller als der Gang vor Gericht ist dann oft ein Schiedsgerichtsverfahren. Wie das bei Streitigkeiten im deutsch-polnischen Geschäftsverkehr funktionieren kann, erläutern Experten am 10. Juni in Berlin.