Recht und Steuern

Präqualifizierung und Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen

Mit der Präqualifizierung und dem Eintrag in das Amtliche Verzeichnis einfacher zum öffentlichen Auftrag
Für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen möchten, wurde durch die Modernisierung des Vergaberechts und der Einrichtung des Amtlichen Verzeichnisses manches einfacher. So können sich interessierte Betriebe in Nordrhein-Westfalen nach Durchlaufen eines Präqualifizierungsverfahrens über die Industrie- und Handelskammer in das Amtliche Verzeichnis (AVPQ) für präqualifizierte Unternehmen eintragen lassen.
Hintergrund: Betriebe, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, müssen im Bieterverfahren ihre Leistungsfähigkeit nachweisen und darstellen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu sind eine Reihe von Erklärungen und Dokumente notwendig, die von den Unternehmen ständig aktualisiert werden müssen.
Mit dem neuen System wird die Nachweisführung deutlich vereinfacht. Dann können sich die Unternehmen in das von den Industrie- und Handelskammern eingerichtete und vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag geführte Amtliche Verzeichnis eintragen lassen. Damit weisen sie nach, dass sie für einen öffentlichen Auftrag im Liefer- und Dienstleistungsbereich oder auch als Freiberufler geeignet sind (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit etc.) und dass keine Ausschlussgründe nach dem Vergaberecht vorliegen.
Im Rahmen einer vorgeschalteten Präqulifizierung legen die Firmen einmal jährlich die notwendigen Nachweise vor. War die Präqualifizierung erfolgreich, überprüft die IHK die Unterlagen und trägt das Unternehmen in das Amtliche Verzeichnis ein. Jeder öffentliche Auftraggeber muss diese Eintragung anerkennen, soweit ihm nicht eigene negative Erkenntnisse vorliegen. Zudem ist die Eintragung auch mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) verknüpft, so dass auch hier das Unternehmen beim Ausfüllen der EEE entlastet wird.
Hinweis: In Nordrhein-Westfalen haben die Industrie und Handelskammern vereinbart, dass die Führung des Amtlichen Verzeichnisses für Unternehmen mit Sitz in NRW zentral von der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein übernommen wird.
In Deutschland gibt es auch ein Präqualifizierungssystem für Leistungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe (Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.).